Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Schützenhof (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Schützenhof mit Platzfläche | 15 | 1318, 1320, 96/102 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Geh- und Radweg Schützenhof ab Steinrader Weg bis Platzfläche | 15 | 96/115, 270/2, 95/13 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.