Auszug - Antwort zur Anfrage von AM Freitag und AM Friedrichsen zur Anwendung des Tariftreuegesetzes SH  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02113 Antwort zur Anfrage von AM Freitag und AM Friedrichsen zur Anwendung des Tariftreuegesetzes SH
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Boessow, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie häufig in den letzten 16 Monaten bei den Vergabeverfahren eine Prüfung des RPA stattgefunden habe und mit welchem Ergebnis

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie häufig in den letzten 16 Monaten bei den Vergabeverfahren eine Prüfung des RPA stattgefunden habe und mit welchem Ergebnis.

Herr Bunk erläutert, dass es seitens des RPA bisher keine ihm bekannten Beanstandungen gegeben habe.

Herr Dr. Klotz ergänzt, dass die unterlegenen Mitbieter eine Prüfung beim Land in Kiel anregen müssten und es nicht die Aufgabe der Hansestadt Lübeck sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wer vor Ort die Kontrollen durchführe und darauf achte, dass das Tariftreuegesetz (TTG) eingehalten werde.

Herr Bunk weist auf die beim Land geführte Korruptionsliste hin, in der die Firmen eingetragen werden, bei denen es nachweislich schon zu Verstößen gegen das TTG gegeben habe. Bei Vergaben müsse der betroffene Bereich beim Land abfragen, ob im Bezug auf die zu beauftragende Firma Gründe vorliegen, die eine Vergabe wegen der Regelungen des TTG ausschließen. Kontrollen auf den Baustellen erfolgen durch den Zoll und nicht durch die Hansestadt Lübeck.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob der Impuls regelmäßigen Kontrolle von der Hansestadt Lübeck ausgehe.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass dies gelegentlich von den unterlegenen Mitbewerbern oder vom Zoll ausgehe. Weiter erklärt er, dass die zu beauftragenden Firma eine Eigenerklärung unterschreiben müsse, dass sie sich an das TTG halte, was wiederum eine gesetzliche Vorgabe des Landes sei.

 

Herr Freitag spricht an, dass er der Meinung sei, dass die Möglichkeit der Überprüfung durch das RPA daran scheitere, dass diese Aufgabe aus Personalgründen nicht zu leisten sei. Er möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck keine weitere Möglichkeit der Kontrolle habe, was verneint wird.

Herr Bunk erwähnt, dass das beim FB5 praktizierte Prüfverfahren zur Einhaltung des TTG im Rahmen des Vergabeverfahrens mit dem Bereich Recht abgestimmt wurde. Bei Verdachtsfällen zur Missachtung des TTG während der Ausführungsphase könnten entsprechende Hinweise an den Zoll gegeben werden, damit dieser vor Ort Kontrollen durchführen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Howe, ob denn während der Umsetzungsphase von Baumaßnahmen keine Mitarbeiter des GMHL die Baustellen begehen würden, führt Herr Bunk aus, dass man natürlich im Rahmen der Bauherren- und Projektsteuerungsfunktion die Baustellen begehe, aber die Kontrollpflicht zur Einhaltung des Mindestlohns und auch möglicher „Wanderarbeiterschaft“ beim Zoll und nicht bei den städtischen Dienststellen läge.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.