Auszug - Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015  

8. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 20.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krause

Auf Nachfrage von Herrn Krause zu den erheblichen Steigerungen bei den Kostenerstattungen (06.) sowie den ordentlichen Aufwendungen (18.) im Produkt Grundschulen (S. 611) erläutert Herr Geller, dass diese im Wesentlichen durch Veränderungen im Rahmen der Schulkostenbeiträge ausgelöst werden.

 

Herr Krause hinterfragt die Steigerung der Personalkapazität im Produkt Grundschulen (S. 611).

 

Nachtrag der Verwaltung zum Protokoll:

Aufgrund einer veränderten Datengrundlage sind die Teilzeitkräfte von 18 auf 32 gestiegen. Dies sind also nur mehr Köpfe, nicht mehr Kosten. Die Vollzeitäquivalente sind um eine Stelle gestiegen. Dabei handelt es sich um eine SchulsekretärInnen-Springerstelle, die zum Ausgleich von krankheitsbedingten Ausfallzeiten und fluktuationsbedingten Vakanzen in dem Aufgabenbereich besetzt werden soll.

 

Auf Nachfrage von Frau Röttger zu der Investitionsmaßnahme Neubau der Mensa für die Oberschule zum Dom (S. 622) erläutert Herr Thorn, dass die Anmeldung des Bereichs Schule und Sport zum Haushalt 2015 vom Bereich Haushalt und Steuerung geschoben wurde, die Entscheidung hierüber letztlich von der Bürgerschaft zu treffen sei. Die Verwaltung wird sich bemühen, die noch ausstehende Antwort der Possehl-Stiftung auf den Förderantrag schnellstmöglich einzuholen.
 

Hierzu sprechen Frau Senatorin Borns, die darauf hinweist, dass ein solches Investitionsvorhaben in Abhängigkeit des Baufortschritts über Jahre gestreckt werden könne, und Frau Godowski.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor:


Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.