Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Rosenbohm merkt an, dass unter Punkt 2.3 im Beschlussvorschlag es nicht Alfstraße, sondern Braunstraße heißen müsse.
Herr Senator Boden sagt eine Korrektur zu.
Herr Lötsch lässt über die geänderte / korrigierte Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 13 Stimmen
Gegen die Vorlage: 1 Stimme
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:
1.1 Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.
1.2 Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.
2. das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :
2.1 Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).
2.2 Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.
2.3 Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Braun- und Fischstraße als Einbahnstraße.