Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02040 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in: Schott, Ralf   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rosenbohm merkt an, dass unter Punkt 2

Herr Rosenbohm merkt an, dass unter Punkt 2.3 im Beschlussvorschlag es nicht Alfstraße, sondern Braunstraße heißen müsse.

Herr Senator Boden sagt eine Korrektur zu.

 

Herr Lötsch lässt über die geänderte / korrigierte Vorlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.              auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

1.1              Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.

1.2              Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.

2.              das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :

2.1              Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).

2.2              Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.

2.3              Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Braun- und Fischstraße als Einbahnstraße.