Auszug - Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02021 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Geweke möchte wissen, wie weit die Anlieger in den Anliegerstraßen bei einer 85 %-igen Beteiligung an den Kosten informiert werden und ob es eine Beteiligung gäbe

Frau Geweke möchte wissen, wie weit die Anlieger in den Anliegerstraßen bei einer 85 %-igen Beteiligung an den Kosten informiert werden und ob es eine Beteiligung gäbe.

Frau Meyer erläutert, dass es bei großen Baumaßnahmen vorab eine Information an die Anlieger gäbe und bei kleineren Maßnahmen auch die Info, dass dort eine Rechnung auf sie zukommen werde. Ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Maßnahmen gäbe es allerdings nicht.

 

Frau Geweke möchte wissen, ob die Erhöhung des Einheitssatz für die Straßenentwässerung und die seit 2014 geltende Regenwasserabgabe nicht doppelt in Rechnung gestellt werden würde.

Hierzu erklärt Frau Meyer, dass der Einheitssatz sich auf die Straßenentwässerung beziehe und die Grundstücksentwässerung gesondert zu betrachten sei. Hierbei gilt gemäß einem OVG-Urteil eine 50 zu 50 Regelung (vorher 70 zu 30).

 

Herr Prieur stellt fest, dass die tatsächlichen Kosten dann doch höher sein werden, was Frau Meyer ihm bestätigt.

 

Herr Howe möchte wissen, ob es am Beispiel der Fehringstraße, auch eine Abgleichung der Beiträge gäbe, wenn der Straßenquerschnitt sich verringere und dementsprechend der Querschnitt des Gehweges größer werde.

Frau Meyer verweist in diesem speziellen Fall auf die dort stehenden Bäume.

 

Frau Friedrichsen fragt, ob es eine inhaltliche Beteiligung der Anlieger gäbe, wenn es darum gehe, ob eine Straße repariert oder grundhaft erneuert werde.

Frau Meyer verneint dies mit dem Hinweis auf die herzustellende Verkehrssicherheit der Straße und die finanziellen Mittel der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Erhöhungen sich auf Vorgaben des Landes beziehen.

Frau Meyer verweist auf die Vorgaben des Landes und das oben bereits angesprochenen Urteil des OVG (Kommentierung zum KAG). Hier habe die Verwaltung keinerlei Spielraum.

Herr Senator Boden ergänzt, dass das BauGB seit seinem Bestehen von einer Beteiligung von 90% spricht und es sich hierbei um eine Erhöhung von 75% auf 85% handele, so dass der vorgegebene Rahmen noch nicht einmal ausgeschöpft sei.

 

Frau Kaske hinterfragt, ob eine Bushaltebucht vor einem Grundstück auch zu den beitragfähigen Maßnahmen zähle, was Frau Meyer mit anerkannt beitragsfähig bestätigt.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ab wann generell ein Straßenausbau notwendig sei.

Frau Meyer erläutert, dass als erstes der Zustand der Straße im Vordergrund stehe und man erst nach 25 Jahren eine Straße wieder abrechnen könne.

 

Herr Dr. Klotz verweist auf eine der Anlage zum Protokoll beigefügten Liste, aus der zu entnehmen ist, ob es sich um beitragsfähige Maßnahmen handele oder nicht.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                             14 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung gem. Anlage 3 wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.2 - Darstellung der Trennung beitragsfähiger von nicht beitragsfähigen Maßnahmen _2_ (79 KB)