Auszug - Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung Hansestadt Lübeck  

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 20.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
VO/2014/01881

Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Sieburg, Dirk
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Niewöhner beantragt die Vertagung des TOP auf die nächste Sitzung wegen seiner heutigen anstehenden Fraktionssitzung

 

Herr Niewöhner beantragt die Vertagung des TOP auf die nächste Sitzung wegen seiner heutigen anstehenden Fraktionssitzung.

Frau Metzner fragt zum Pkt. 2.4: Warum wurden zum Vergleich RPOs Pinneberg, Flensburg und Neumünster die Prüfungen der Gesellschaften und Betriebe nicht dargestellt?

Hierzu erläutert Herr Wolter die Hintergründe an drei ihm bekannten Beispielen von Prü­fungsfeststellungen des RPA, warum daraufhin die Gesellschaften nicht mehr durch das RPA geprüft werden sollten.

Da der Aufgabenwegfall für das RPA in dem Zeitraum der von Herrn Baltz ausgeführten Leitungsaufgaben des RPA fällt, teilt dieser mit, dass in 2012 die Änderung der RPO aufgrund der Doppik-Einführung, insbesondere in der Verwendung von Begrifflichkeiten (Jahresabschluss anstatt Jahresrechnung etc.) durch das RPA überfällig und zu initialisieren war. Diese Aktualisierung wurde durch die Verwaltung genutzt, dem RPA die Gesellschaftsprüfungen zu entziehen bzw. die Streichung in der RPO durch den seinerzeitigen Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließen zu lassen. Herr Baltz äußert den ihm in einer Fachbereichsrunde mit dem Bürgermeister mitgeteilten Grund, dass die Verwaltung von einer doppelten Prüfung sowohl durch die Wirtschaftsprüfer als auch durch das RPA sprach. Dieser Argumentation konnte sich Herr Baltz seinerzeit wie auch heute nicht anschließen.

Weitere Fragen zur Darstellung der Übersicht werden durch Frau Metzner gestellt.

Zu Pkt. 1.2: Warum hat die Lübecker RPO nicht vergleichend zur RPO Pinneberg folgenden Inhalt dargestellt …„Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Bewertung der zu prüfenden Sachverhalte nicht an Weisungen gebunden“….?

Zu Pkt. 2.1: Warum hat die Lübecker RPO nicht vergleichend zur RPO Pinneberg detaillierte Aufzählungen ihrer pflichtigen und übertragbaren Aufgaben dargestellt?

Zu Pkt. 6.3: Warum ist die Lübecker RPO vergleichend zu § 7 (9) RPO Flensburg so allgemein gefasst?

Hierzu gibt es eine rege Diskussion, in der sich zum Teil mehrfach Frau Metzner und die Herren Baltz, Burmeister, Meyer, Niewöhner, Rottloff, Sünder, Wieschendorf und Wolter beteiligen.

Herr Rottloff bittet, die ausstehenden Fragen durch das RPA zu beantworten und dem Protokoll beizufügen (Anlage 2). Anschließend lässt der Vorsitzende über den Vertagungsantrag von Herrn Niewöhner abstimmen.

Der Ausschuss stimmt einstimmig der Vertagung zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 zur Niederschrift TOP 6.1 RPO Antworten (48 KB)