Auszug - Neuregelung Bewohnerparkbereiche Altstadt  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 15.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01514 Neuregelung Bewohnerparkbereiche Altstadt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schünemann stellt die momentane und die zukünftige Situationen gegenüber und erläutert diese an Zahlen

Herr Schünemann stellt die momentane und die zukünftige Situationen beim Bewohnerparken Altstadt gegenüber und erläutert diese Zahlen anhand mehrerer Übersichten.

Für den heutigen Bereich C stehen in der Kanalstraße 150 bewirtschaftete Parkplätze (10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) des Parkplatzes P4 als quasi Ausweichparkplatz für Bewohnerparkberechtigte (für eine 24-Stunden Benutzung) zur Verfügung, von denen im Schnitt aber nur 50 Plätze am Tag von Bewohnern mit Parkausweis genutzt werden (Ergebnis von diversen Überprüfungen).

Auf der Wallhalbinsel zwischen der Drehbrücke und der MuK bzw. Willy-Brandt-Allee und Stadthafen werden von den dort ebenfalls bewirtschafteten 350 Parkplätzen nur ca. 10 Plätze pro Tag von Pkw mit Bewohnerparkausweis genutzt (Bewohnerparkberechtigte aus der heutigen Zone H sind dort wegen der Reduzierung der Parkplätze in der Zone H – Gründungsviertel - zugelassen).

 

Herr Freitag möchte wissen, in welchem Verhältnis die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze im neuen Gebiet C zu den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen stehen, wenn die Maßnahme Gründungsviertel realisiert sei.

Herr Schünemann erläutert, dass die auf der Wasserseite an der Untertrave angedachten Sommer / Winter Parkplätze (Umgestaltungskonzept An der Untertrave / Nationales Projekt des Städtebaus) analog der Lösung An der Obertarve nur für Kurzzeitparker ausgewiesen werden und nicht für Bewohner, so dass es hier zu keiner Reduzierung der Bewohnerparkplätze im Sommer komme.

Die stadtseitige Regelung bzgl. der Bewohnerpark- bzw. Liefermöglichkeiten würden vom Grundsatz der heutigen Situation entsprechen. Herr Schünemann erläutert weiter, dass die wasserseitig eingerichteten Bewohnerparkplätze an der Untertrave nur der jahrelangen Baumaßnahme der EBL geschuldet waren, demzufolge nur eine temporäre Lösung; im Umgestaltungskonzept An der Untertrave sind diese Bewohnerparkplätze nicht mehr vorgesehen.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie teuer die neue Software für dieses Projekt werden wird.

Beantwortung: siehe untern „Anmerkungen der Verwaltung im Nachgang“

 

Herr Pluschkell spricht einen Missbrauch des Parkens durch falsches Nutzen der Bewohnerparkausweise an.

Herr Schünemann bestätigt, dass es diesen Missbrauch gäbe und zitiert aus dem bestehenden Flyer Bewohnerparken, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen (Hauptwohnsitz, kein Garagenbesitz u.s.w.).

Herr Schünemann schlägt vor, dass nach Einführung der neuen Regelung zu gegebener Zeit ein Erfahrungsbericht in den Bauausschuss gegeben wird, der auch den Missbrauch beim Bewohnerparkrecht zum Inhalt hat.

 

Herr Pluschkell spricht weiterhin die Inhaber von Ferienwohnungen an, die einen Bewohnerparkausweis mit dem Hinweis „wechselnde Kennzeichen“ haben sollen und den an die Feriengäste weitergeben.

Herr Schünemann sagt zu, diese Aussage an die Vergabestelle (Straßenverkehrsbehörde) weiterzugeben; grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Hauptwohnsitz Grundlage für eine Vergabe ist nicht eine Ferienwohnung. Außerdem müssten diejenigen Besitzer von Ferienwohnungen, die in verkehrsberuhigten Straßen wohnen, für Servicearbeit an der Wohnung (Wäsche etc.) eine Zufahrtsberechtigung beantragen.

 

Herr Howe hinterfragt die Prüfung des ersten Wohnsitzes bei der Ausstellung des Ausweises, was von Herrn Schünemann als zuverlässig bestätigt wird.

 

Herr Lötsch spricht die in der von Herrn Schünemann in der Präsentation aufgelisteten Zahlen an, die dem BA noch einmal zur Verfügung gestellt werden müssten. Dementsprechend würde er die Vorlage vertagen.

 

Herr Quirder stellt fest, dass dieser Bericht dem BA nur zur Kenntnisnahme vorliege.

Herr Lötsch erklärt, dass es sein könne, dass der BA auch noch andere Überlegungen einbringen könne und bittet um eine Vertagung.

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass dieser Bericht die Bürgerschaft am 18.09.2014 erreichen solle, da der nächste Termin erst im November sei.

 

Herr Schünemann erklärt noch einmal, dass das vorliegende Konzept mit allen beteiligten Dienststellen in allen Punkten durchgesprochen worden sei und Einvernehmen vorliege.

Er weist auch darauf hin, dass ein Beschluss der Bürgerschaft nicht notwendig sei. Sollte eine Verschiebung auf November 2014 erfolgen, wird es in diesem Jahr wegen der erforderlichen Umsetzungsarbeiten keine Umsetzung des Konzeptes geben können.

 

Herr Lötsch bitte um eine kurze Unterbrechung für die CDU (18:20 Uhr).

 

 

Nach dem Ende der Unterbrechung (18:30 Uhr) möchte Herr Lötsch wissen, wie mit den Bewohnerparkplätzen bei der MuK umgegangen werde, wenn dort Veranstaltungen mit Zelten usw. stattfinden würden.

Herr Schünemann erläutert, dass die Veranstalter nicht behindert werden; dies ist heute so geregelt und daran soll sich auch nichts ändern.

 

Herr Lötsch schlägt vor, den Bericht ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

 

 

Anmerkungen der Verwaltung im Nachgang:

 

Bezüglich der oben von Frau Friedrich nachgefragten Mehrkosten:

Das Softwareprogramm für die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Bewohnerparkrechte (Handling, Formulare, Änderungen, u.s.w.) wurde im letzten Jahr bei der Straßenverkehrsbehörde eingeführt - unabhängig von der jetzt angedachten Neuregelung. Im den Rahmen der Wartung fällt auch eine Änderung, wie jetzt angedacht; somit entstehen keine Kosten speziell für die neue Regelung.

 

Termine - wann geht es los:

Unmittelbar nach der Bürgerschaftssitzung am kommenden Donnerstag (18.09.2014) werden die Aufkleber (für die Schilder vor Ort) bestellt und es wird davon ausgegangen, dass diese bis Mitte Oktober 2014 vorliegen; die Beschilderung bzw. Beklebung vor Ort wird sich personalbedingt etwas hinziehen. Bis Mitte Dezember 2014 soll alles fertig sein - vor Ort; Klebebeginn voraussichtlich 4.Woche im Oktober 2014.

Es ist abgesprochen zwischen der Straßenverkehrsbehörde und dem Bereich Verkehrsangelegenheiten, dass der neue Flyer der Straßenverkehrsbehörde zum Bewohnerparken ca. 3 Wochen vor Beginn der vorgenannten "Klebeaktion" von den Verkehrsüberwachern an die Kraftfahrzeuge mit Bewohnerparkausweis verteilt wird (Windschutzscheibe), um auf die Änderungen mit - überschaubarem Zeitfenster zwischen Information und Umsetzung - hinzuweisen.

Ein Anschreiben an alle Berechtigten ist nicht angedacht!

Außerdem ist vorgesehen, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr (hier Straßenverkehrsbehörde) sowohl über die Presse als auch über den eigenen Internetauftritt rechtzeitig Hinweise zur Neuregelung geben wird.

Im Moment muss keine Hektik bei den Betroffenen einsetzen; der Aufwand für "die Betroffenen" soll so gering wie möglich gehalten werden.

Der oben geschilderte angedachte Zeitplan wird nach der Bürgerschaftssitzung am 18.09.2014 und Bekanntwerden der Lieferungstermine der Schilder / Aufkleber noch aktualisiert.