Auszug - Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2014  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01846 Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe spricht die auf der Seite 4/5 angesprochenen fehlenden Mittel in Höhe von 77

Herr Howe spricht die auf der Seite 4/5 angesprochenen fehlenden Mittel in Höhe von 77.000 Euro an und möchte wissen, welche Ausgaben dafür reduziert werden sollen.

Frau Drochner erklärt, dass diese Festlegung bisher noch nicht erfolgt sei und man daher noch keine konkreten Maßnahmen nennen könne.

 

Herr Howe möchte wissen, ob dafür Maßnahmen an Bushaltestellen eventuell zurückgestellt werden müssten.

Herr Senator Boden erläutert, dass bei den Aufgabenträgern das Reduzieren der Verlustabdeckung in den Vereinbarungen der Körperschaften festgeschrieben sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es möglich sei die Kosten der Nachbargemeinden zu prüfen.

Frau Drochner erklärt, dass dies grundsätzlich – in beide Richtungen - möglich sei.

 

Weiterhin möchte Herr Lötsch wissen, ob die Hansestadt Lübeck ein Mitspracherecht habe, wenn es darum gehe, wie viele Linien von den Umlandgemeinden eingesetzt werden.

Frau Drochner verweist auf die nächsten Vergaben, bei denen ein Mitspracherecht bestehe, welches seitens HL auch wahrgenommen werde.

 

Herr Stüttgen spricht in der Anlage 2, die Seite 3 an, wo im Bezug auf die Linie 8710 (Netz RZ 8) gesagt werde, dass das sog. „Brechen“ bei der Haltestelle „St. Hubertus“ stattfinden solle. Hierzu möchte er wissen, ob dieses „Brechen“ auch zur Haltestelle in der Uni verlagert werden könne.

Frau Drochner erläutert, dass dies geprüft worden sei. Bezüglich der Kosten gäbe es nur geringe Veränderung. Diese Verlagerung müsse dann ggf. ermittelt werden.

 

Herr Stüttgen fragt nach, warum in der Vorlage nichts über Bad Schwartau und Stockelsdorf erwähnt sei.

Frau Drochner führt aus, dass vom Kreis Ostholstein diesbezüglich bisher keine Forderungen an die HL herangetragen wurden.

 

Herr Stüttgen möchte die Bedeutung davon wissen, warum auf der ersten Seite der Vorlage unter dem Ergebnis des Verfahrens bei Haushalt und Steuerung keine Zustimmung erteilt wurde.

Frau Drochner erklärt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handele und der angesprochene Bereich daher gar nicht anders Stellung nehmen kann.

 

Herr Howe möchte wissen, wie häufig die Nutzerzahlen zur Aktualisierung überprüft werden.

Frau Drochner erwähnt, dass dies aus Kostengründen leider sehr selten der Fall wäre (Vollerhebung und umfangreiche Befragungen). In Zukunft sind allerdings automatische Zählungen geplant.

 

Herr Freitag möchte die Laufzeiten der Verträge mit den Umlandgemeinden wissen, welche Frau Drochner mit ca. 2018 / 2020 angibt.

 

Anmerkung / Nachtrag der Verwaltung:

Die Laufzeit ist in den Kreisen unterschiedlich zwischen 2017 bis 2020.

Weiterhin möchte Herr Freitag dann wissen, ob dann die Leistungen nach Bedarf erhöht oder verringert werden können.

Frau Drochner erklärt, dass dies auch Zwischendurch unter besonderen Voraussetzungen möglich wäre.

 

Herr Freitag möchte abschließend wissen, wann die nächsten Zählungen vorgesehen seien.

Frau Drochner erläutert, dass recht kurzfristig die Haltestelle „Kronsforde“ besonders betrachtet werde (Schülerverkehrslinie).

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Umlandkreisen Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Segeberg Vereinbarungen zur anteiligen Finanzierung der ein- und ausbrechenden Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ab dem Jahr 2014 abzuschließen. Basis sind die jeweiligen Verkehrsverträge der Kreise mit den jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen sowie die Betrauung/Direktvergabe der Hansestadt Lübeck.

2. Die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsbeträge wird nach dem Territorialprinzip auf Basis der jeweils im anderen Hoheitsgebiet erbrachten Leistungen ermittelt.

3. Die Mittel zur Finanzierung werden jeweils rechtzeitig im Haushalt angemeldet.