Auszug - Bedienung der Neurologie der Sana-Klinlik durch den Rettungsdienst  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:21 Anlass: Sitzung
VO/2014/01740 Bedienung der Neurologie der Sana-Klinlik durch den Rettungsdienst
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Neumann, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

Antwort:

Frage 1:

Nach den Aussagen von Herrn Senator Möller stehen „ärztliche Bedenken im Raum“.  Ist es richtig, dass der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Abstimmung mit der Sana im August 2013 die SOP-Verfahrensanweisungen finalisiert hat? Hat  der ÄLRD dann nach Interventionen aus dem UKSH, bei dem er beschäftigt ist, seine Abstimmung mit der Sana zurückgenommen?

Antwort:

Der ÄLRD hat seine Zustimmung in der Folge zurückgenommen und eigene medizinische Bedenken geltend gemacht. Ob Vorgänge innerhalb der UKSH –CL dabei eine Rolle spielten kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Frage 2:

Die Diskussion und den „Boykott“ oder die „Umfahrung“ besteht nun ja bereits seit August 2013. Warum ist die Abstimmung zwischen den beiden Stroke Units für den Rettungsdienst so schwierig, wenn dies in Berlin und anderen Städten mit dem, vom Vorsitzenden der Stroke Unit Kommission der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft beschriebenen, Zweistufenmodell gut funktioniert? Behindert das UKSH die von Herrn Senator Möller geforderte Kooperation?

Antwort:

Dies kann so gesehen werden.

Frage 3:

Welche Anstrengungen unternimmt der Senator, um die Situation zu bereinigen und wann erhält der Rettungsdienst die klare Anweisung, die Neurologie der Sana-Klinik zu bedienen?

Antwort:

Feuerwehr und Fachbereichsleitung haben seit September 2013 zahlreiche Fachgespräche mit Verantwortlichen des Sozialministeriums zur Krankenhaus-Bedarfsplanung und zur Rettungsdienst-Planung sowie mit dem Kliniken UKSH-CL und Sana-Kliniken GmbH geführt. Fachbereichsleitung und Feuerwehr  entschieden abschließend daher in Absprache mit dem Sozialministerium, die bundesweit geltende Regel der „next stroke unit“, also der schnellsten Erstversorgung, auch in Lübeck anzuwenden.

Seit dem 01.04.2014 läuft die neue Regelung zur Versorgung von Schlaganfallpatienten in Lübeck: Bei Verdacht auf Schlaganfall wird der Patient über die Leitstelle im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus (UKSH oder Sana-Klinik) jeweils über die Notfallaufnahme angemeldet. Der Feuerwehr sind bis jetzt keine Fälle bekanntgeworden, bei denen es in der Versorgung Verzögerungen gegeben hat.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.