Auszug - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmittel gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2011 im Produkt 424003000 - Bark Passat/Passathafen  

7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Albert-Schweitzer-Schule
Ort: Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck
VO/2014/01687 Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmittel gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2011 im Produkt 424003000 - Bark Passat/Passathafen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es gibt keine Wortmeldungen

Es gibt keine Wortmeldungen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 424003000.5431008000 Bark Passat/Passathafen – sonstige Geschäftsaufwendungen – 275.000 EUR zur Deckung der Kosten, der vorzeitigen Vertragsauflösung des Mietverhältnisses mit dem Ehepaar S., im Rahmen des Waterfront-Konzepts, außerplanmäßig gem. § 95d GO bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktsachkonten:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung (Produkt, Konto)

Deckungsbetrag in Euro

243001000.4148000000

Allgemeine Schulträgeraufgaben

Zuw. u. Zusch. lfd. Zwecke übr. Bereich

178.307,00

217001000.4484000000

Gymnasien

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

12.502,00

221001000.4484000000

Förderzentren

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

12.589,00

243001000.4484000000

Allgemeine Schulträgeraufgaben

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

51.979,00

233001000.4461000000

Berufsschulen

Sonst. privatrechtl. Leistungsentgelte

19.623,00

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen,

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen,
dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft zu empfehlen
gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.