Auszug - Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde  

9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01449 Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Körber, Hans-Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Koretzky vom Bereich Stadtplanung nimmt die vom Ausschuss erbetene Erläuterung der Vorlageninhalte anhand einer Präsentation (Anlage III) vor

Frau Koretzky vom Bereich Stadtplanung nimmt die vom Ausschuss erbetene Erläuterung der Vorlageninhalte anhand einer Präsentation (Anlage III) vor. Grundsätzlich schafft die Werbeanlagensatzung keine neuen Regelungen sondern macht die bestehenden Regelungen u. a. aus der Landesbauordnung nur verständlicher.

 

Frau Kempke begrüßt die Werbeanlagensatzung als Grundlage für einen schnellen Dialog mit der Verwaltung. Größere Konflikte sind auf Grundlage der bereits geltenden Vorschriften aus ihrer Sicht nicht zu befürchten.

 

Zu einer möglichen Einbindung der leer stehenden Objekte (komplett verklebte Schaufenster) sprechen Herr Fürter, Frau Kempke und Frau Koretzky.

 

Zur Durchsetzung der Werbeanlagensatzung sprechen Herr Fürter und Frau Koretzky. Für die Durchsetzung der Satzung müssen die Kontrollen entsprechend intensiviert werden.

 

Herr Krause regt zur Aufnahme Travemündes in die Satzung ggf. gesonderte Regelungen für die abweichende Gestaltung der bestehenden Hausfassaden an.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4  die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.

2.              Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.

3.              Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

4.              Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift Anlage III Werbeanlagensatzung 2014-08 (3382 KB)