Vorlage - VO/2014/01449  

Betreff: Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Körber, Hans-Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
07.04.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
12.05.2014 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
16.06.2014 
8. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
08.09.2014 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl-1_Werbesatzung_Begr-Vorl_2014-02-24
Anl-2_Werbesatzung_Entwurf_2014-01-22
Anl-3_Werbesatzung_Geltungsbereich_2014-01-22
Anl-4_Werbesatzung_Begründung_2014-01-22
Anl-5_Werbesatzung_Handbuch_2014-01-22

1

Beschlussvorschlag

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4  die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.

2.              Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.

3.              Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

4.              Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 (Recht) – keine rechtlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege – zustimmend

5.631 (Bauordnung und Statikprüfung) – zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung einer Werbesatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugend­liche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Werbesatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

siehe Anlage 1

Begründung

siehe Anlage 1

 

1

Anlagen

1              Begründung der Beschlussvorlage

2              Satzungstext (Entwurf)

3              Geltungsbereich (Entwurf)

4              Begründung zum Satzungstext (Entwurf)

5              Auszüge aus dem Handbuch zur Werbeanlagensatzung (Entwurf)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl-1_Werbesatzung_Begr-Vorl_2014-02-24 (61 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl-2_Werbesatzung_Entwurf_2014-01-22 (68 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl-3_Werbesatzung_Geltungsbereich_2014-01-22 (864 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl-4_Werbesatzung_Begründung_2014-01-22 (32 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anl-5_Werbesatzung_Handbuch_2014-01-22 (382 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01449   Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2014/01537   Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich