Auszug - Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel - Satzungsbeschluss  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018
TOP: Ö 10.33
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
VO/2014/01637 Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Mentz beantragt Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses die wie folgt lautet:

BM Mentz beantragt Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses die wie folgt lautet:

 

„Der Vorlage wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung und Herrichtung von Spielwiese und Rodelberg rechtzeitig zu beteiligen sind.“

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage mit der Ergänzung:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Es spricht BM Jansen.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses:

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              41

Nein-Stimmen:              7

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.