Auszug - Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01637 Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe spricht die Anlage 6 der Vorlage an und möchte, dass es möglich gemacht wird, dass die Kinder und Jugendlichen auch bei der Herrichtung in der Planung und Durchführung der Spielwiese und des Rodelbergs einbezogen werden

Herr Howe spricht die Anlage 6 der Vorlage an und möchte, dass es möglich gemacht wird, dass die Kinder und Jugendlichen auch bei der Herrichtung in der Planung und Durchführung der Spielwiese und des Rodelbergs einbezogen werden.

 

Herr Pluschkell stellt den Antrag die Vorlage um folgenden Wortlaut zu ergänzen:

„Der Vorlage wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung und Herrichtung von Spielwiese und Rodelberg rechtzeitig zu beteiligen sind.“

 

Herr Horstmann stellt folgenden Antrag:

„Die Verwaltung möge ein Alternativkonzept erstellen, in dem der Rodelberg bleiben kann und die Auswirkungen dieser Veränderung benennen. Alternativ dazu sollte die Verwaltung prüfen, ob es nicht ein geeignetes Grundstück inadäquater Nähe gibt, für einen neuen Rodelberg, der mit einer größeren Höhe angelegt werden könnte. Die Kosten für einen neuen Rodelberg sollten von der Stadt getragen werden, ggf. von Stiftungen eingeworben werden. Beteiligungen der Anwohner sind zu erfragen.“

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Verwaltung zu den von Herrn Howe und Herrn Pluschkell vorgebrachten Anregungen / Anträgen eine Stellungnahme abgeben könne.

Frau Belchhaus teilt mit, dass die Verwaltung eine Beteiligung zur Gestaltung der Fläche durchführen könne, z.B. in Form von Skizzen, die man besprechen könne.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, wann die Einladungen für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen von der Verwaltung ausgegeben wurde und in welchem Umfang.

Frau Belchhaus erläutert, dass diese Einladung für den Termin am Donnerstag den 05.06.2014 am vorangegangenen Montag, in einem Umkreis von 300m Luftlinie als Briefwurfsendung verteilt wurde.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Horstmann abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            1 Stimme

Gegen den Antrag:                            11 Stimmen

Enthaltungen:                                          3 Stimmen

 

Damit ist der Antrag von Herrn Horstmann mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            15 Stimmen

 

Damit ist der Antrag von Herrn Pluschkell einstimmig angenommen.

 

 

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage mit folgender Ergänzung von Herrn Pluschkell abstimmen:

„Der Vorlage wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung und Herrichtung von Spielwiese und Rodelberg rechtzeitig zu beteiligen sind.“

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage mit der Ergänzung:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel - in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel - wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.