Auszug - Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen TB I - Satzungsbeschluss -  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01386 Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen TB I
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lötsch eröffnet den zweiten Teil der öffentlichen Sitzung, nachdem über TOP 2

Herr Lötsch eröffnet den zweiten Teil der öffentlichen Sitzung, nachdem über TOP 2.2 in nicht-öffentlicher Sitzung (TOP 12.3) diskutiert wurde (15:35 Uhr) und stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.

 

 

Herr Lötsch möchte bestätigt haben, dass die Hansestadt Lübeck und die KWL sich verpflichtet haben bis zum 30.06.2014 den B-Plan ins Verfahren zu bringen und im Zweifel zu beschließen und um Vertragskonform zu bleiben, müsste der B-Plan beschlossen werden.

Herr Hahn erwähnt, dass dies keine direkte Verpflichtung sei, aber eine Voraussetzung, dass der Plan greift.

 

Herr Howe spricht den auf den Investor zugeschnitten B-Plan an, in dem viele Abwägungen auf das geplante Vorhaben des Investors abzielen. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr Howe den § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem die Erhaltung der auf den Listen stehenden Arten als vorrangig erachtet. Im Falle des vorliegenden B-Planes wurden hier Ausnahmen gemacht, da es keine Alternativen gab. Jetzt sieht Herr Howe allerdings diese Alternativen als gegeben an, da der B-Plan in dieser Form nicht mehr umgesetzt werden müsse. Z.B. wäre das hier vorgesehene BHKW mit einer Leistung von 10 MW nicht mehr notwendig. Herr Howe weist auf die nicht gesetzeskonforme und nicht konkrete Abwägung hin und stellt folgenden Antrag:

„Der vorliegende B-Plan mit der falschen Abwägung sei zu den Akten zu legen und die Verwaltung solle beauftragt werden die Planungen für einen B-Plan für ein normales Gewerbegebiet neu aufzunehmen“.

 

Frau Friedrichsen möchte ein mögliches Szenario beschrieben haben, wenn es zu einer Ablehnung des zu individuellen B-Planes kommen würde und welche Nachteile entstehen könnten.

Herr Hahn spricht das gewisse Restrisiko gegenüber der KWL an, dass ein Insolvenzverwalter der Verwaltung vorhalten könnte, den Erfüllungsteil ihrerseits nicht eingebracht zu haben und daher versuchen könnte Schadensersatz herauszuholen.

 

Herr Horstmann möchte wisse, welche Kosten entstehen könnten, wenn der B-Plan beschlossen würde und später über den Haufen geworfen würde und dann ein neuer B-Plan zu erstellt wäre.

Herr Schröder erklärt dies mit den Aufwand der Verwaltung, der zu einer Änderung eines B-Planes notwendig sei.

 

Herr Howe erwähnt noch einmal, dass der vorliegende B-Plan keine konkreten Abwägungen beinhalte.

Herr Schröder spricht das seit langer Zeit laufende B-Plan-Verfahren an, dessen Prozess noch nicht beendet sei und welches ratsam sei nun zu Ende zu führen. Die Eckpunkte seien konkret eingegeben worden und auch abgewogen erläutert Herr Schröder abschließend.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            2 Stimmen

Gegen den Antrag:                            9 Stimmen

Enthaltungen:                                          4 Stimmen

 

Damit ist der Von Herrn Howe eingebrachte Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Lötsch lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            2 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.               Die Bürgerschaft nimmt den für den Bebauungsplan 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen – TB I - erstellten Prüf- und Abwägungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung des Prüf- und Abwägungsberichtes (Anlage 1 Teil A und B) zur Kenntnis.

                Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen – TB I - nach § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

A)     berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 09.12.13,

-          Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Kreis Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bundesnetzagentur, vorgebracht mit Schreiben vom 25.11.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11 als auch mit Schreiben vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          Initiative Blankensee e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13 und 27.06.13.

 

              B) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 27.06.13.

 

              C) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bereich Wirtschaft und Liegenschaften/ Wirtschafts- und Flughafenkoordination, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 11.12.13,

-          Gemeinde Groß Grönau, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11 als auch mit Schreiben vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13 und 27.06.13.

 

              D) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schl.-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Feuerwehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 29.11.13,

-          Bereich Stadtgrün und Verkehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bereich Haushalt und Steuerung, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 28.11.13,

-          Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.13,

-          Handwerkskammer Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 17.12.13,

-          Kreis Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Gewässerunterhaltungsverband Ratzeburger See, Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 05.12.13

-          Bundesnetzagentur, vorgebracht mit Schreiben vom 25.11.13,

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Wehrverwaltung, vorgebracht mit Schreiben vom 09.12.13,

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig.-Holstein, Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 04.12.13,

-          Deutsche Telekom, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, und vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13.

 

              Die im beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1A und 1B) enthaltene Prüfung der Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen – TB I - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

              Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

    1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.