Auszug - Überweisung aus der Bürgerschaft - interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm - "Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter" Sitzung der Bürgerschaft 28. November 2013 (VO 10794)  

8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/01191 Überweisung aus der Bürgerschaft
- interfraktioneller Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm -
"Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter" Sitzung der Bürgerschaft 28. November 2013 (VO 10794)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Sitzung der Bürgerschaft am 28

Sitzung der Bürgerschaft am 28. November 2013

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.18 mit VO Nr. 10794 den nachstehend  aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und BM Bruno Böhm einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen: 

 

Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, in Kooperation mit zuständigen
              übergeordneten Behörden den Stand der Genehmigungen (einschließlich ihrer
              Geltungsdauer) für Umschlag, Lagerung, Zwischenlagerung und Bereitstellung
              gefährlicher Güter und Stoffe auf öffentlichen und privaten Hafen- und
              Kaianlagen sowie Lagerplätzen- und Hallen in Lübeck aufzulisten und der
              Bürgerschaft vorzulegen.

 

2.               Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in einem zweiten Schritt diese
              Genehmigungen mit dem Ziel zu überprüfen, mögliche Konfliktsituationen mit
              Wohnbereichen und Gewerbebetrieben erkennbar zu machen und gesunde
              Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern.

 

3.               Bei der Überprüfung soll das Augenmerk darauf gerichtet sein,

              a)              inwiefern Genehmigungen aus der Vergangenheit aufgrund seither
                            eingetretener               Stadtentwicklungen ggfls. obsolet geworden sind und bei
                            Auslaufen ihrer Geltung modifiziert werden sollten;

              b)               den Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen mit neuen, in Arbeit
                            befindlichen Planwerken für Wohnen, Gewerbe und Landschaft in
                            Übereinstimmung zu bringen, um Konflikte vor allem innerhalb des dichter
                            besiedelten Stadtgebietes zu vermeiden und gesunde Wohn- und
                            Arbeitsverhältnisse zu sichern.

 

Frau Mählenhoff beantragt, die Überweisung aus der Bürgerschaft mit dem Vermerk aus der Ausschusssitzung vom 18.03.2014 TOP 5.4.1[1] als erledigt zu betrachten.   

 


[1] siehe Anlage 1 zur Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und
  Ordnung vom 18.03.2014

Der Ausschuss stimmt dem Antrag von Frau Mählenhoff bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

Der Ausschuss stimmt dem Antrag von Frau Mählenhoff  bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu und betrachtet die Überweisung als erledigt.