Frau Senatorin Borns führt ein und nimmt hierbei Bezug auf den Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales und den Schul- und Sportausschuss.
Herr Prieur fragt nach den Auswirkungen des im Bericht angeführten Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts. Frau Senatorin Borns informiert über hierzu zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden geführten Gesprächen, in denen von Seiten der Kommunen deutlich gemacht wurde, dass vom Land die Übernahme eines Großteils der Kosten für Inklusion erwartet wird. Die Lübecker Träger seien informiert, dass die Hansestadt Lübeck im Interesse der Betroffenen die Zwischenfinanzierung fortsetzen wird. Daher müsse eine nachträgliche Kompensation aus Landesmitteln erfolgen.
Auf Fragen von Herrn Prieur nach der Aufteilung der Wochenstunden und der Einhaltung der Tariftreue erläutern Frau Albrecht und Frau Mesch den auf Basis des ermittelten Wochenstundenkontingents und Stundensatzes erfolgenden Einsatz der IntegrationshelferInnen. Frau Albrecht geht hierbei auf den Ansatz ein, den freien Trägern eine flexible Reaktion im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Budgets zu ermöglichen. Frau Mesch weist darauf hin, dass die tarifgerechte Bezahlung Teil der vertraglichen Vereinbarung sei.
Herr Schopenhauer nimmt Bezug auf die unterschiedliche Qualifikation der IntegrationshelferInnen und erkundigt sich, ob die Träger zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet sind.
Frau Mesch bestätigt dies und erläutert in diesem Zusammenhang die Grundannahme, dass die reine Schulbegleitung als niedrigschwelliges Angebot nicht in jedem Fall qualifizierter Fachkräfte bedarf.
Auf die Frage von Herrn Prieur nach der Steuerung des Einsatzes der IntegrationshelferInnen informiert Frau Albrecht, dass dies Aufgabe der SchulleiterInnen sei. Herr Haltermann erläutert in seiner Funktion als Schulleiter der Schule Tremser Teich die dortige Praxis und teilt mit, dass im Rahmen einer Arbeitsgruppe einheitliche Regelungen für die HL entwickelt werden sollen. Herr Haltermann stellt fest, dass sich das Projekt aus schulischer Sicht auf einem guten Weg befindet.
Zu der Frage von Herrn Prieur nach den Förderschwerpunkten teilt Herr Haltermann mit, dass dies u. a. in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Barrierefreiheit der Schulen unterschiedlich sei. Die Mehrheit der Förderungen liege im Bereich der emotionalen und sozialen Behinderungen. Hierzu sprechen Herr Prieur, erneut Herr Haltermann und Frau Albrecht.
Frau Mesch weist darauf hin, dass durch die Poolbildung eine Mitversorgung von Kindern im Klassenverband möglich ist und somit auch eine Entstigmatisierung erreicht werden kann.
Frau Senatorin Borns schließt hieran an und erläutert die Idee des neuen Verfahrens, den betroffenen Eltern analog zur Leistungserbringung des Lübecker Bildungsfonds eine unbürokratische Hilfestellung zu geben. Frau Borns macht weiter deutlich, dass das Modell die individuelle Betrachtung des Einzelfalls in den Mittelpunkt stellt. Hierzu spricht Herr Daugs und nennt als weiteren Aspekt, dass die unverhältnismäßige Häufung von IntegrationshelferInnen in einer Klasse vermieden werden kann.
Frau Röttger nimmt Bezug auf den im Bericht angeführten zunehmenden Förderbedarf bei der Einschulung und befürchtet, dass die gesetzliche Regelung zur Schulreife die Problematik des „schlechten Starts“ beim Übergang von Kita zur Schule noch verstärken wird.
Herr Daugs sieht abgesehen von dem aktuellen Erlass des Landes derzeit keinen weiteren Handlungsspielraum und beurteilt die Entwicklung von früher 10 % auf heute 2 % zurückgestellte Einschulungen als nicht so gravierend.
Herr Thorn kommt auf Qualifizierung der IntegrationshelferInnen zurück und gibt bekannt, dass in Kooperation mit der Dorothea-Schlözer-Schule ein berufsbegleitendes Ausbildungsangebot zum/zur ErzieherIn in der HL installiert werden konnte. Herr Thorn informiert weiter, dass auf der Städteverbandstagung der kreisangehörigen Städte das Lübecker Modell auf hohes Interesse gestoßen ist.