Auszug - Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"  

5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 12.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2014/01520 Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Kramm gibt einführend einige Informationen zur Vorlage aus dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege

 

Frau Kramm gibt einführend einige Informationen zur Vorlage aus dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege. Sie erläutert, dass bei der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft es versäumt wurde, entsprechende Mitglieder in den Stiftungsrat dieser kleinen Stiftung zu wählen. Lediglich die Fraktion DIE LINKE hat ein Mitglied für den Stiftungsrat benannt.

Frau Kramm bittet Herrn Prof. Dr. Gläser den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege über die Stiftung und den Stiftungszweck zu informieren. Herr Prof. Dr. Gläser erläutert, dass die Stiftung „Lübecker Altstadt“ 1979 von einer Berliner Ärztin und einem Lübecker Bürger errichtet und mit einem Grundbetrag ausgestattet wurde. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26. April 1980 wurde die Stiftung in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Bereich Archäologie und Denkmalpflege – übernommen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht, durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude. Frau Senatorin Borns bittet Herrn Prof. Dr. Gläser, den Ausschuss über die seitens der Verwaltung in Rechnung gestellten Kosten für die Betreuung der kleinen Stiftung zu informieren. Herr Prof. Dr. Gläser berichtet, dass der Kapitalstock der Stiftung 200.000,-- Euro beträgt. Wegen der zurzeit geringen Zinssumme beträgt die Ausschüttung für das Jahr 2012 2.156,57 Euro. An Verwaltungskosten für das Stiftungskapital liegen Rechnungen über  2.308,18 Euro vor. Das würde bedeuten, dass man Mittel aus dem Kapitalstock herausziehen müsste. Herr Prof. Dr. Gläser und Frau Senatorin Borns sprechen sich dafür aus, die Forderungen in dieser Höhe nicht zu erfüllen.

 

 

Für die Wahlperiode 2013/2018 werden 4 weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der „Stiftung Lübecker  Altstadt“ gewählt.

N.N.,   N.N.,   N.N.,   N.N.  

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege leitet die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiter.

Beschluss:

Beschluss:

Für die Wahlperiode 2013 – 2018 werden vier weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der

Stiftung „Lübecker Altstadt“ gewählt.

 

N.N.

N.N.

N.N.

N.N.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt einstimmig,
die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.