Vorlage - VO/2014/01520  

Betreff: Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
Beratungsfolge:
Senat
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
12.05.2014 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.06.2014 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Für die Wahlperiode 2013 – 2018 werden vier weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der

Beschlussvorschlag

Für die Wahlperiode 2013 – 2018 werden vier weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der

Stiftung „Lübecker Altstadt“ gewählt.

 

N.N.

N.N.

N.N.

N.N.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.100 – Büro der Bürgerschaft 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

1.300 – Bereich Recht

Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht  berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:
§ 7 der Stiftungssatzung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 von einer Berliner Ärztin und einem

Begründung

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 von einer Berliner Ärztin und einem
Lübecker Bürger errichtet und mit einem Grundbetrag ausgestattet.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26. April 1980 wurde die Stiftung in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Bereich Archäologie und Denkmalpflege – übernommen.


Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und
Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmal-
geschützter Gebäude.

 

 



Nach § 7 der Satzung der Stiftung gehören dem Stiftungsrat an:

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzender.
     
  2. Der Leiter oder die Leiterin des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege.
     
  3. Fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.
    Drei der weiteren Mitglieder müssen der Bürgerschaft angehören.
    Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen; im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.

    Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürger der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft vom Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder vorgeschlagen.

 

 

Für die Wahlperiode 2013 – 2018 ist eine Neubesetzung des Stiftungsrates erforderlich. Nachdem die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 28.11.2013 (VO/2013/01100 zu

TOP 9.4)  bereits ein Mitglied gewählt hat, sind nunmehr noch vier weitere zu berufen.

 

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2014/01520   Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2014/01663   Wahl in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion