Auszug - Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde  

7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 4.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 12.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01449 Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Körber, Hans-Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark

Der Vorsitzende bittet um Information zur doppelt auf der Tagesordnung vorhanden Vorlage. Frau Koretzky vom Bereich Stadtplanung informiert hierzu, dass beide Vorlagen inhaltsgleich sind und die doppelte Auflistung in der Tagesordnung dem System ALLRIS geschuldet ist.

 

Herr Hundertmarkt stellt zur vorliegenden Vorlage den folgenden Antrag:

 

„Auf Grund des umfangreichen Inhaltes der Vorlage wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT) um Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation gebeten. Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung entsprechend vertagt.“

 

Frau Koretzky weist darauf hin, dass dem Wirtschaftsausschuss die Vorlage nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Vorberatung vorliegt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des AM Hundertmark abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4  die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.

2.              Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.

3.              Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

4.              Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Hundertmark

einstimmig an und beschließt, die Vorlage

bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.