Auszug - Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01449 Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß § 84 LBO SH für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Körber, Hans-Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum es notwendig war, eine neue Satzung zu erlassen und wo die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Satzung liegen

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum es notwendig war, eine neue Satzung zu erlassen und wo die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Satzung liegen.

Herr Schröder erläutert, dass die §§ 36 und 37 der Gestaltungssatzung – siehe Anlage – sehr allgemein gefasst seien und die speziellen Bedürfnisse der Lübecker Altstadt nicht so präzise wiedergeben würden. Die Satzung als Entwurf beziehe sich auch auf ein wesentlich umfangreicheres Handbuch (wird als CD umverteilt).

 

Herr Freitag möchte wissen, welches die betroffenen Interessenvertreter seien und er bittet auch um eine Vorstellung im Wirtschaftsausschuss.

Herr Schröder bezeichnet die Interessenvertreter mit den Gewerbetreibenden, Werbegemeinschaften und Einzelhändler der Innenstadt, die durch Werbung auf ihr Gewerbe aufmerksam machen wollen. Weiterhin sagt Herr Schröder eine Vorstellung im Wirtschaftsausschuss zu.

 

Herr Howe schlägt vor, die Anregungen der öffentlichen Vertreter nach deren Beteiligung im Entwurf mit aufzunehmen und diesen dann im Bauausschuss (BA) zu diskutieren.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob nur Interessenvertreter angesprochen werden oder auch einzelne Einzelhändler.

Herr Schröder bestätigt, dass nur Interessenvertreter angesprochen werden und ergänzt, dass vor Ort Rundgänge und Umfragen mit den betroffenen Gruppen geplant seien.

 

Herr Dr. Eymer fragt nach dem Zeitraum dieser Beteiligung.

Herr Schröder erwähnt, dass hierfür das Frühjahr und der Sommer geplant seien, so dass eine Wiedervorlage im Herbst im BA vorgesehen sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wenn es sich bei dieser Vorlage um eine Neuaufstellung handele, müsse es in irgendeiner Form auch eine alte Fassung geben und wo genau die Unterschiede bzw. Veränderungen zwischen diesen beiden Fassungen liegen.

Herr Schröder teilt mit, dass die Neuaufstellung heißt, dass es neu ist und nicht, dass es eine alte Fassung gegeben habe. Herr Schröder verweist noch einmal auf die eingangs erwähnte Gestaltungssatzung, die nur allgemeine Auflagen für Werbung beinhaltet.

 

Frau Friedrichsen möchte weiterhin wissen, wie es in der Peripherie aussehe, wenn dieses Werbesatzung nur für die Altstadt und Travemünde gelte.

Herr Schröder erklärt, dass dies eine Frage der Angemessenheit sei. Aus der LBO-SH sei abzugeleiten, dass bei einem besonderen Vorliegen eine spezielle Satzung entworfen werden könne, welches bei der Hansestadt Lübeck vorliege. Ansonsten gilt das allgemeine Bauordnungsrecht.

 

Herr Goldschmidt betont, dass ihm die inhaltlichen Argumente der Satzung zu weit gehen und er eine zu große Einschränkung für den betroffenen Handel sehe, da er keine Überflutung mit Werbung sehe. Gegen wildes Plakatieren vorzugehen sieht Herr Goldschmidt als richtig an.

Herr Senator Boden bekräftigt noch einmal, dass nach Zustimmung dieser Vorlage eine Beteiligung stattfinde, und mit deren Ergebnissen eine weitere Vorstellung im BA erfolgen werde.

Weiterhin ergänzt Herr Senator Boden mit dem Verweis auf andere Städte, auf die längst überfällige und auch notwendige Satzung für Lübeck als UNESCO-Welterbe.

 

Frau Metzner schlägt ein Abwarten der anstehenden Beteiligung vor, aus deren Input der Entwurf überarbeitet werden solle, um dann erneut im BA zu entscheiden.

 

Herr Pluschkell bittet auch noch einmal um das Einbeziehen des Wirtschaftsausschusses.

 

Herr Dr. Eymer möchte gerne eine vergleichbare Werbesatzung an diese Niederschrift beigefügt bekommen und auch einen Zwischenbericht im Wirtschaftsausschuss. Die CDU würde auch heute keine inhaltliche Zustimmung erteilen. Dieses müsste in der überarbeiteten Satzung geregelt werden.

Weiterhin möchte Herr Dr. Eymer wissen, warum diese Satzung sich auch auf Travemünde beziehe.

Herr Schröder begründet dies u.a. mit der Altstadt von Travemünde und der besonderen touristischen Bedeutung des Ortsteils.

 

Herr Pluschkell schlägt vor, dieser Vorlage zuzustimmen und Ergänzung / Änderung des Entwurfes durch die, seiner Meinung nach umfassenden Rückmeldungen aller Beteiligten zu erweitern.

 

Herr Goldschmidt möchte wissen, wie mit dem Bestand umgegangen werden solle.

Herr Schröder spricht die Grundsätze der Neuaufstellung an, mit dem Hinweis, dass alte genehmigte Anlagen weiterhin Bestand haben werden und alle Neuen auf den Prüfstand zu stellen seien.

 

Frau Bade möchte wissen wie die Satzung mit dem Denkmalschutz im Einklang stehe, da ein damaliger Antrag mit Hinweisen auf Toiletten als störend abgelehnt wurde.

Herr Senator Boden bestätigt eine Beteiligung und Abstimmung mit dem Denkmalschutz.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie die Durchsetzung der Werbesatzung durch die Verwaltung in der Praxis umgesetzt werden solle und ob es dafür eine Strategie gebe. Weiterhin erwähnt Herr Stolzenberg auch die Werbung für kulturelle Ereignisse bzw. Veranstaltungen und fragt auch hier nach einem Konzept der Verwaltung und ob es Konflikte mit dem Werbepartner der Hansestadt Lübeck geben werde.

Herr Senator Boden verweist zum ersten Teil der Frage auf die in der Vergangenheit erfolgreiche Bekämpfung der sog. Passantenstopper. Zum zweiten Teil der Frage erläutert Herr Senator Boden, dass es momentan noch kein abschließendes Konzept gäbe, aber einer Duldung von kurzzeitiger Werbung für kulturelle Veranstaltungen nichts im Wege stehe.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage mit folgenden Ergänzungen abstimmen:

 

Diese Abstimmung beinhaltet kein inhaltliches Votum.

Der Wirtschaftsausschuss ist zu beteiligen.

Die endgültige Vorlage ist erst im Wirtschaftsausschuss und danach im BA vorzulegen.

Die Auszüge der §§ 36 und 37 der Gestaltungssatzung und eine Werbesatzung einer anderen Stadt sind dieser Niederschrift beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage mit den Ergänzungen:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mit den Ergänzungen einstimmig.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4  die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.

2.              Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.

3.              Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

4.              Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 2.1 - Gestaltungssatzung_Innenstadt (64 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 2.1 - Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (97 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich TOP 2.1 - Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (13 KB)