Auszug - Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Schleswig - Holstein ? Gründung eines Aufgabenträgerverbundes  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01395 Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Schleswig - Holstein ? Gründung eines Aufgabenträgerverbundes
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen wie viel als Stammkapital eingebracht werde

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie viel als Stammkapital eingebracht werde.

Frau Drochner erklärt, dass kein neues Stammkapital eingebracht werde, sondern nur das damalige Kapital in DM in Euro umgerechnet wurde. Es gibt nur die laufenden Zahlungen für die Fördergelder, die vom Land zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Howe möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck bei der Umsetzung der landesweiten Tarife ein Mitspracherecht habe.

Frau Drochner führt aus, dass bei der damaligen Zustimmung zum Schleswig-Holstein-Tarif, das Mitspracherecht der Hansestadt Lübeck aufgegeben wurde.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:               15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 4) und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 3) im Rahmen der Umgründung der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) in einen landesweiten Verkehrsverbund der Aufgabenträger wird zugestimmt.
    Die Hansestadt Lübeck bleibt Mitglied in der umgewandelten Gesellschaft.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung einem entsprechenden Beschluss zuzustimmen und den neuen Gesellschaftsvertrag der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH) sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages der nah.sh GmbH zwischen dem Land Schleswig-Holstein sowie den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes oder ihren jeweiligen Zweckverbänden über die Aufgaben der nah.sh GmbH zu unterschreiben.