Auszug - Antwort auf die Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO von Marcel Niewöhner - Werbekosten  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.3.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2014/01226 Antwort auf die Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO von Marcel Niewöhner

Werbekosten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeBezüglich:
VO/2013/01048
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Hertz, Manuel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

 

 

Antwort:

Das Beteiligungscontrolling hat aufgrund der oben genannten Anfrage alle unmittelbaren und mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der Hansestadt Lübeck angeschrieben, mit der Bitte die angefallenen Kosten für Werbung (Werbeanzeigen, Prospekte, Flyer) einzeln aufzugeben. Es wurden die Daten für die Jahre 2012 und 2013 abgefragt. Die Gesamtkosten der jeweiligen Gesellschaften, bei denen Werbekosten angefallen sind, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Kosten der Gesellschaften für Werbung

 

 

 

 

Gesellschaft

2012 in €

2013 in €

Entsorgungszentrum Lübeck GmbH

2.557

4.063

Grundstücks-Gesellschaft 'Trave' mbH

32.822

24.881

KWL GmbH

19.493

13.301

Lübeck und Travemünde Marketing GmbH

40.894

44.289

Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH

8.219

4.879

Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH

87.083

72.530

Stadtverkehr Lübeck GmbH (incl. Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH)

125.716

86.264

Stadtwerke Lübeck GmbH

121.704

77.631

Theater Lübeck gGmbH

35.694

36.677

Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH

232

232

 

 

 

 

 

Aufgrund des Umfangs der gemeldeten Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurde darauf verzichtet, die detaillierten Antworten dieser Vorlage als Anlage beizufügen. Die Unterlagen können bei Bedarf durch die Mitglieder der Bürgerschaft im Beteiligungscontrolling nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

 

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.