Auszug - 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck  

9. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 28.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/01202 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zander äußert für die CDU-Fraktion Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Gebührenerhöhung

Herr Zander äußert für die CDU-Fraktion Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Gebührenerhöhung. Aus diesem Grund sei die Kommunalaufsicht eingeschaltet worden. Er beantragt daher die Vertagung der Vorlage bis zum Vorliegen des Prüfungsergebnisses.

Herr Reinhardt fragt in diesem Zusammenhang nach etwaigen Verlusten durch eine Vertagung der Gebührenanpassung.

Herr Dr. Verwey zeigt sich verwundert über die Haltung der CDU-Fraktion. Er weist mit Nachdruck Vorwürfe bezüglich eines möglicherweise unrechtmäßigen Verfahrens zurück. Nach seiner Darstellung ist die Gebührenkalkulation nach den Regeln des Kostendeckungsprinzips aufzustellen; eine festgestellte Unterdeckung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes durch entsprechende Gebührenanpassungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren auszugleichen. Die Voraussetzungen sind im vorliegenden Falle erfüllt. Darüber hinaus haben zwei eingeschaltete externe Rechtsgutachter die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestätigt. Er macht deutlich, dass eine fehlerhafte Gebührenkalkulation strafrechtlich verfolgt werden könne und betont nochmals, dass schon das Erheben eines solchen ungeprüften Vorwurfs Schaden für die Stadt und das Unternehmen bedeuten könne. Er weist nochmals darauf hin, dass die Gebührenanpassung sorgfältig geprüft und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in das Verfahren gegeben worden sei. Die monatlichen Verluste durch eine Vertagung beziffert er auf monatlich € 500.000,-- und die durch die verzögerte Gebührenanpassung bedingten Einnahmeverluste müssten dann in dem verbleibenden 3 Jahres-Zeitraum ausgeglichen werden. Dadurch entstehen den Kunden weitere monatliche Belastungen.

Herr Zander führt aus, dass niemandem ein strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellt werde. Er wiederholt jedoch seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenanpassung, die durch die Kommunalaufsicht geprüft und ggf. ausgeräumt werden sollen.

 

An einer weiteren Diskussion zur Rechtmäßigkeit, zum Zeitpunkt der Gebührenanpassung, zur Zumutbarkeit für die Kundinnen und Kunden, zu den Konsequenzen einer Vertagung und zur Behandlung der Angelegenheit im Werkausschuss beteiligen sich zum Teil mehrfach Frau Akyurt, Herr Zander, Herr Reinhardt, Herr Lüttke, Herr Niewöhner, Frau Mählenhoff, Herr Hundertmark, der Vorsitzende und Herr Dr. Verwey.

Abschließend bietet Herr Dr. Verwey an, den Fraktionen im Rahmen einer Informationsveranstaltung unter Teilnahme eines Juristen das Verfahren zur Gebührenanpassung vorzustellen. Nach Ausgleich der Deckungsverluste stellt Herr Dr. Verwey für die Jahre ab 2016 ggf. eine Gebührensenkung in Aussicht.

 

Herr Zander dankt für das Angebot und sagt zu, Herrn Senator Möller eine Kopie des vorgenannten Schreibens an die Kommunalaufsicht zuzuleiten.

 

Der Vorsitzende ruft sodann zur Abstimmung auf.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) in der Hansestadt Lübeck wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag auf

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von

Herrn Zander auf Vertagung der Vorlage

mehrheitlich (6 Nein-Stimmen,

5 Ja-Stimmen) ab.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der

Bürgerschaft einstimmig

(bei 5 Enthaltungen),

gemäß Beschlussvorschlag

zu entscheiden.