Auszug - Bebauungsplan 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ? - Aufstellungsbeschluss -   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00804 Bebauungsplan 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Für den zwischen der Bahntrasse Lübeck - Bad Kleinen, dem Naturschutzgebiet Wakenitz, der Siedlung Strecknitz sowie den Straßen Ratzeburger Allee, Stadtweide und Weidentrift gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 09.29.00 Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll vor allem die Versorgungsfunktion des vorhandenen Stadtteilzentrums im Sinne des Lübecker Zentrenkonzeptes gesichert sowie die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und von sonstigen, den Charakter des Stadtteilzentrums störenden Gewerbenutzungen eingeschränkt bzw. verhindert werden. Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung (Anlage 2).

2.              Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.              Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Nicht aufgenommen über Nachtrag.