Vorlage - VO/2013/00804  

Betreff: Bebauungsplan 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.09.2013 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
16.09.2013 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
09-29-00_Aufstellung_Plan_2013-08-16
09-29-00_Aufstellung_Begründung_2013-08-16

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Beschlussvorschlag

1.              Für den zwischen der Bahntrasse Lübeck - Bad Kleinen, dem Naturschutzgebiet „Wakenitz“, der Siedlung Strecknitz sowie den Straßen Ratzeburger Allee, Stadtweide und Weidentrift gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll vor allem die Versorgungsfunktion des vorhandenen Stadtteilzentrums im Sinne des Lübecker Zentrenkonzeptes gesichert sowie die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und von sonstigen, den Charakter des Stadtteilzentrums störenden Gewerbenutzungen eingeschränkt bzw. verhindert werden. Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung (Anlage 2).

2.              Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.              Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmend; es wurden keine Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebau­ungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlich­keitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugend­liche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

siehe Anlage 2

Begründung

siehe Anlage 2

 

1

Anlagen

1              Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2              Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 09-29-00_Aufstellung_Plan_2013-08-16 (1969 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 09-29-00_Aufstellung_Begründung_2013-08-16 (23 KB)