Auszug - Außerplanmäßige Bewilligung von Hauhaltsmitteln für die Maßnahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstraße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00743 Außerplanmäßige Bewilligung von Hauhaltsmitteln für die Maßnahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstraße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fechtel berichtet zur Leistungsfähigkeit der rückgebauten Untertrave im Falle einer Sperrung der Drehbrücke und veranschaulicht seine Ausführungen anhand einer Folie

Herr Fechtel berichtet zur Leistungsfähigkeit der rückgebauten Untertrave im Falle einer Sperrung der Drehbrücke und veranschaulicht seine Ausführungen anhand einer Folie. Er stellt zunächst die Auslastung der Untertrave im „Normalfall“ und anschließend bei einer Sperrung der Drehbrücke dar.

Herr Fechtel berichtet dazu, dass es, im Falle einer Sperrung der Drehbrücke, an der Untertrave zu einer Verkehrsauslastung von 100 % käme, jedoch nur dann, wenn eine hundertprozentige Umverteilung des Verkehrs auf die Untertrave erfolge. Dies sei in der Regel allerdings nicht der Fall (anteilige Umverteilung des Verkehrs). Zusammenfassend teilt Herr Fechtel mit, dass die Straße „An der Untertrave“ die verkehrliche Belastung auch bei einer Sperrung der Drehbrücke in jedem Fall tragen könne. Knackpunkt sei eher der Holstentorvorplatz, der auch heute schon zeitweilig deutlich überlastet sei.

Auf Nachfrage aus der Politik sagt Herr Fechtel zu, die vorgestellten Folien dem Protokoll der heutigen Bauausschusssitzung beizufügen (Anm.: Die Fotoaufnahmen werden in der Sitzung am 02.09.2013 als Tischvorlage umverteilt).

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Im Anschluss an die mündlichen Ausführungen von Herrn Fechtel zur verkehrlichen Situation an der Untertrave, stellt Herr Senator Boden die überarbeitete und umverteilte  Gesamtkostenübersicht zur Maßnahme „An der Untertrave“ anhand zweier Folien vor. Er spricht dabei insbesondere die folgenden Punkte an:

 

1. Baukostenreduzierung (Änderung des Baumaterials/der Bauweise)

2. Zuschusserhöhung des Investors

3. KAG-Beiträge der restlichen Anlieger (Abgrenzung des Abrechnungsgebietes)

4. Freiwilliger Zuschuss des Investors (Außenbewirtschaftung/Sondernutzungsgebühr)

 

Weiterhin teilt Herr Senator Boden mit, dass im Rahmen des Ablösevertrages vereinbart werde, dass die Zahlungspflicht (KAG-Beiträg) des Investors im Falle eines fortführenden Ausbaus der Untertrave bestehen bleibt.

 

Herr Dr. Brock vergewissert sich bei Herrn Senator Boden, dass in den dargestellten KAG-Beiträgen, der vom Investor zu leistende Beitrag nicht enthalten sei.

Frau Kaske erkundigt sich, wie die Stadt/ Verwaltung verfahren wolle, wenn nun weitere Investoren anfragen, ob die anliegende Straße gegen eine Spende sowie die Vorauszahlung der entsprechend zu leistenden KAG-Beiträge saniert werden könne.

Herr Senator Boden verweist dazu auf den vorliegenden Fall und merkt an, dass die Verwaltung entsprechende Anfragen ordnungsgemäß prüfen (Straße sanierungsbedürftig usw.) und zur Abstimmung in die jeweiligen Ausschüsse geben würde.

Herr Goldschmidt erkundigt sich, ob die KAG-Beiträge gleichmäßig auf alle Anlieger verteilt würden.

Herr Senator Boden bestätigt dies.

Herr Goldschmidt weist außerdem daraufhin, dass es wünschenswert wäre, wenn zukünftig eine bessere Kommunikation zwischen Verwaltung, Investor und Politik zum Tragen käme. Außerdem fragt er nach, ob die Verwaltung bereits eine Zusage an den Investor ereilt habe/hatte.

Herr Senator Boden stimmt Herrn Goldschmidt hinsichtlich der optimierbaren Kommunikation zu, merkt jedoch an, dass eine Zusage gegenüber dem Investor zu keinem Zeitpunkt erfolgt sei.

Herr Quirder fragt nach, wann die 140.000 € KAG-Beiträge seitens der Anlieger zu zahlen seien.

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass diese mit Abschluss der Maßnahme fällig würden.

Herr Howe fragt nach, ob man beabsichtige die restlichen Anlieger ebenfalls zu Vorauszahlungen heranzuziehen.

Herr Dr. Klotz merkt an, dass diese Möglichkeit grundsätzlich bestünde, jedoch nicht immer genutzt werde. Er verweist auf eine Erhebung spätestens vier Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme.

Herr Stolzenberg merkt an, das Ergebnis der Verhandlungen sei seines Erachtens durchaus positiv zu bewerten und dass durch die deutliche Erhöhung des Zuschusses ein klares Signal seitens des Investors erfolgt sei. Er erkundigt sich außerdem, ob die erhöhte Zahlung der Sondernutzungsgebühr üblich sei.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass dies eine freiwillige Leistung über Zeit seitens des Investors sei.

Herr Wolfgramm fragt nach, ob es dazu kommen könne, dass die Einnahmen der Hansestadt Lübeck (HL) durch die Sondernutzung entfallen.

Herr Senator Boden und Herr Otterbein merken dazu an, dass die Außenbewirtschaftung ein nicht unbedeutender Teil des gastronomischen Gesamtkonzeptes sei. Weiterhin merkt Herr Otterbein an, dass er und Herr Hanausch Dienstleister des dänischen Investors seien und daher auch im eigenen Interesse lediglich mit zuverlässigen Mietern arbeiten.

Auf Nachfrage von Frau Bade teilt Herr Senator Boden mit, dass ein Gehweg um die Außenbewirtschaftung herum angelegt werde.

Herr Dr. Brock erkundigt sich nach dem Schuldner der Sondernutzungsgebühr, woraufhin Herr Senator Boden auf den Mieter verweist.

Herr Pluschkell fragt nach, wie es sich mit der Sondernutzungsgebühr im vorliegenden Fall verhalte. Grundsätzlich sei die Höhe der zu zahlenden Gebühr seines Erachtens nach Satzung geregelt, weshalb er sich frage, wie die hier vereinbarte erhöhte Sondernutzungsgebühr rechtskräftig greifen könne.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass es zunächst eine entsprechende Verständigung mit der Projektentwicklung gegeben habe und eine vertragliche Festlegung folge.

Herr Pluschkell fragt dahingehend nach, ob auch vertraglich geregelt werde, dass der Investor, im Falle einer Nichtzahlung des Mieters, zur Zahlung der entsprechenden Gebühr herangezogen werde.

Herr Quirder beantragt eine Beratungspause.

 

Im Anschluss an die Beratungspause, bittet Herr Quirder, um Protokollierung der Aussage, dass die KAG-Beiträge mit Fertigstellung des Bauabschnittes bis zur Braunstraße fällig würden. Weiterhin beantragt er, die Verwaltung möge vertraglich sicher stellen, dass die vorab diskutierte erhöhte Sondernutzungsgebühr auch tatsächlich erhoben und entsprechend ausgezahlt werde.

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Quirder zu.

Herr Freitag bittet, um Ergänzung der Vorlage um die von Herrn Senator Boden vorgestellte Gesamtkostenschätzung. Weiterhin bittet er um Mitteilung in einer der nächsten Sitzungen, ob es weiterführende Planungen hinsichtlich der Umgestaltung der Untertrave in dem Abschnitt zwischen der Braun- und Alfstraße gebe.

Herr Lötsch merkt ergänzend an, dass die dortigen Anlieger für die jetzige Maßnahme mitzahlen müssen und nicht vergessen werden sollten. Es wird eine Aufgabe der Politik sein, dafür Sorge zu tragen, dass der o. g. Bereich weiter ausgebaut wird.

Herr Senator Boden sagt dies zu, merkt jedoch an, dass dazu lediglich eine Skizzierung erfolgen könne, da noch keine derart ausgearbeitete Planung vorliege.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Bei dem Produktsachkonto 541001.712.7852000  Gemeindestraßen / Umbau  Untertrave/ Ecke Holstenstraße / Tiefbaumaßnahmen

werden für das Haushaltsjahr 2013              € 380.000,00

für den Umbau der Straße „An der Untertrave / Ecke Holstenstraße“  im Bereich der Holstentorpassage außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung:               Minderauszahlung/Mehreinzahlung bei folgenden Produktsachkonten

 

542001.111.7852000 Kreisstraßen / Siem. Ldstr.Ol. Siems-Herrenmoor / Tiefbaumaßnahmen ( € 272.900,00 ) sowie

 

541001.712. 6817000 Gemeindestraßen / Umbau Untertrave/Ecke Holstenstraße/ Einzahlungen aus Investitionszuschüssen von privaten Unternehmen ( € 107.100,00 )

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage unter Maßgabe der vorab genannten Bedingungen einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.