Auszug - Außerplanmäßige Bewilligung von Hauhaltsmitteln für die Maßnahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstraße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 05.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00743 Außerplanmäßige Bewilligung von Hauhaltsmitteln für die Maßnahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstraße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Freitag fragt zum einen nach, wie hoch die „Spende“ des Investors nach Anrechnung der KAG-Beiträge noch sei und zum anderen was eine provisorische Fertigstellung an zusätzlichen Kosten verursacht

Herr Freitag fragt zum einen nach, wie hoch die „Spende“ des Investors nach Anrechnung der KAG-Beiträge noch sei und zum anderen, was eine provisorische Fertigstellung an zusätzlichen Kosten verursacht.

Herr Senator Boden teilt mit, es sollen seitens des Investors 107.000 € zur Verfügung gestellt werden und die Summer der Erschließungsbeiträge liege bei ca. 81.000 €. Somit bleibt eine „Spende“ i. H. v. ca. 26.000 €.

Hinsichtlich der provisorischen Schwarzdecke teilt Herr Drever mit, dass dadurch Mehrkosten i. H. v. 5.000 – 10.000 € entstünden. Jedoch müsste, aufgrund des späten Baubeginns, über den Winter in jedem Fall ein verschließendes Provisorium eingerichtet werden (Frostschutz), diese Kosten seien in der aktuellen Aufstellung aber schon enthalten.

Herr Freitag erkundigt sich, ob die provisorische Asphaltabdeckung auch länger bestehen bleiben könnte, z. B. bis man sich ggf. entscheidet, weitere Abschnitte zu sanieren oder einen kostengünstigeren Belag zu verwenden.

Herr Freitag fragt nach, wie es dazu komme, dass die Deckung der Maßnahme nun aus der Siemser Landstraße entnommen werde.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass verschiedene Deckungsvorschläge vorlagen, er jedoch der Meinung gewesen sei, die Deckung müsste aus einem Projekt entnommen werden, welches nachweislich dieses Jahr nicht mehr gebaut werden könne. Hier stelle sich der Sachverhalt nun so dar, dass die Förderung für die o. g. Maßnahme gestoppt wurde und selbst der städtische Investitionsanteil dieses Jahr nicht mehr hätte verbaut werden können. Das heißt, wenn die Maßnahme noch einmal gefördert werden sollte, dann müsste diese entsprechend neu angemeldet werden. Die Restmittel aus dem Projekt Nordtangente/ Eric-Warburg-Brücke, aus welchen die Deckung hätte erfolgen können, seien zur Haushaltskonsolidierung herangezogen worden.

Hinsichtlich der ersten Frage seitens Herrn Freitag teilt Herr Drever mit, man könnte auch alles einheitlich asphaltieren, habe jedoch aus Gründen des einheitlichen Stadtbildes den Obertravebelag zu Grunde gelegt.

Herr Howe merkt an, der erste Bauabschnitt (BA) gehe von der Holstenstraße bis zur Braunstraße, aber es solle ja grundsätzlich die gesamte Untertrave gemacht werden. Er fragt nach, ob die anfallenden Mehrkosten durch die Anlieger, die Stadt oder von dem Investor, im Falle einer Verursachung der Kosten durch diesen, getragen werden.

Herr Senator Boden merkt an, dass die Beiträge anteilig anhand der Gesamtkosten ermittelt werden. Weiterhin sei der Investor nicht von weiteren Beiträgen befreit, wenn die Untertrave weiter ausgebaut würde.

Herr Stolzenberg merkt an, zunächst habe es geheißen, der Investor gebe einen „Zuschuss“ in Höhe von 100.000 € (Verweis auf Zeitungsartikel) und die Maßnahme koste 300.000 €. Inzwischen liege der „Zuschuss“ nur noch bei 27.000 € und die Maßnahme kostet knapp 400.000 €. Dies sei höchst befremdlich. Weiterhin erkundigt sich Herr Stolzenberg warum nur dieser kleine Abschnitt von Holstenstraße bis Braunstraße gemacht werde, wenn ein größerer Abschnitt bis zur Beckergrube verhältnismäßig günstiger wäre. Es mache den Eindruck, dass diese Maßnahme in erster Linie dem Investor zu Gute kommen würde.

Herr Senator Boden veranschaulicht die Maßnahme noch einmal anhand einer Abbildung/ Karte und merkt dazu an, dass die Untertrave eigtl. schon seit 2003 umgebaut werden solle.

Man habe seitens der Verwaltung in diesem Fall die Möglichkeit gesehen, eine Maßnahme, die nicht im Haushalt angemeldet ist, zu starten. Dies sei insbesondere durch die Vorauszahlung seitens des Investors möglich. Zwar wäre die komplette Maßnahme (vollständige Umgestaltung der Untertrave) im Verhältnis günstiger, jedoch würde sich eine vollständige Umgestaltung der Untertrave auf Kosten von ca. 10 – 15 Mio. € belaufen und dies sei bei der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar.

Herr Quirder stimmt Herrn Senator Boden dahingehend zu, dass eine vollständige Umgestaltung zu teuer wäre, verweist jedoch auch darauf, dass die Verwaltung eine „Spende“ seitens des Investors zugesagt habe. Jetzt belaufe sich diese „Spende“ jedoch nur noch auf eine Summe i. H. v. 27.000 €, weswegen die geplante Maßnahme in erster Linie dem Investor zu Gute käme. Daher können die der SPD-Fraktion angehörenden Mitglieder des Bauausschusses der Maßnahme nicht zustimmen.

Herr Freitag fragt nach, ob die Sperrung der Drehbrücke nicht eine zusätzliche Mehrbelastung für die Untertrave darstellen würde.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass ihm dahingehend zwar keine konkreten Zahlen vorliegen, eine auf zwei Spuren reduzierte Untertrave den Verkehr sowie den ÖPNV jedoch tragen könne.

Herr Howe schlägt vor, die Vorlage zurückzuziehen, ein erneutes Gespräch mit dem Investor betreffend einer höheren „Spende“ zu führen und die Vorlage dann ggf. noch einmal in den Ausschuss zu bringen.

Herr Dr. Brock erkundigt sich, welche Summe der gesamte KAG-Beitrag umfasst.

Herr Dr. Klotz und Herr Schröder verweisen auf eine Summe in Höhe von 70 % der Gesamtbaumaßnahme.

Herr Pluschkell bittet um Klärung mit dem Rechtsamt, ob im Bauausschuss abgelehnte Vorlagen in den Finanz-/ Hauptausschuss eingebracht werden können.

Herr Lötsch beantragt eine Beratungspause.

Der Bauausschuss stimmt der Beratungspause zu.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Herr Lötsch beantragt im Anschluss an die Beratungspause die Vertagung der Vorlage sowie inhaltlich bedingt der Vorlage zu TOP 8.2 und bittet um Klärung der folgenden Fragestellungen:

1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der KAG-Beiträge und wie schlüsselt sich diese auf?

2. Wie stark fällt die Verkehrsbelastung an der Untertrave im Falle einer Sperrung der Drehbrücke aus?

Herr Rosenbohm fragt nach, ob der Investor abspringe, wenn die Maßnahme nicht vollzogen würde.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass der Investor keine Vorauszahlung tätigen wird, wenn die Untertrave in dem derzeitigen Zustand bleibt. Die Sanierung des Gebäudes sei s. E. jedoch nicht gefährdet.

Herr Goldschmidt merkt an, er könne der Vorlage nicht zustimmen, wenn keine höhere Zahlung seitens des Investors erfolge.

Herr Quirder bittet die Verwaltung dahingehend ein erneutes Gespräch mit dem Investor zu führen.

Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

Bei dem Produktsachkonto 541001.712.7852000  Gemeindestraßen / Umbau  Untertrave/ Ecke Holstenstraße / Tiefbaumaßnahmen

werden für das Haushaltsjahr 2013              € 380.000,00

für den Umbau der Straße „An der Untertrave / Ecke Holstenstraße“  im Bereich der Holstentorpassage außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung:               Minderauszahlung/Mehreinzahlung bei folgenden Produktsachkonten

 

542001.111.7852000 Kreisstraßen / Siem. Ldstr.Ol. Siems-Herrenmoor / Tiefbaumaßnahmen ( € 272.900,00 ) sowie

 

541001.712. 6817000 Gemeindestraßen / Umbau Untertrave/Ecke Holstenstraße/ Einzahlungen aus Investitionszuschüssen von privaten Unternehmen ( € 107.100,00 )

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig unter Maßgabe der vorab erfolgten Ausführungen um eine Sitzung.