Auszug - Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00464 Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.64.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schoknecht, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Dr

Es spricht BM Dr. Koß.

Beschluss:

Beschluss:

  1. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.

Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
       Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den

       Hauptausschuss:

 

       Auf den Bürgermeister:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro

 

Auf den Hauptausschuss:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              58