Vorlage - VO/2013/00464
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Beschlussvorschlag
1. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.
Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.
2. Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den
Hauptausschuss:
Auf den Bürgermeister:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro
Auf den Hauptausschuss:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Siehe Anlage 1
Anlagen
Anlage 1: Begründung zu Beschlussvorschlägen
Anlage 2: Aufstellung gemäß § 76 Abs. 4 GO
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Begründung zur Spendenvorlage (73 KB) | ||
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2 | öffentlich | Aufstellung 2012 letzter Stand_§76Abs4GO_FB1-5 (373 KB) |