Auszug - Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.
Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.
2. Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und
den Hauptausschuss:
Auf den Bürgermeister:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro
Auf den Hauptausschuss:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.