Auszug - Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck  

70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013)
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00464 Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.64.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schoknecht, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.

Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
       von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und
       den Hauptausschuss:

      

       Auf den Bürgermeister:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro

 

Auf den Hauptausschuss:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.