Auszug - Bebauungsplan 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00319 Bebauungsplan 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) -
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lötsch merkt zu S

Herr Lötsch merkt zu S. 4 Pkt. 4.3 an, die der CDU-Fraktion angehörenden Mitglieder des Bauausschusses könnten die dauerhafte Widmung der Markttwiete für Hotelgäste, Taxen und Mietwagen auszuweiten, nicht mittragen.

Herr Weber merkt dazu an, dass dieser Punkt noch abschließend geklärt werden müsse.

Herr Lötsch beantragt daraufhin die Streichung des vorab genannten Satzes (S. 4; Pkt. 4.3; Satz 3). Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Änderung des Vorlagentextes zu.

Auf Nachfrage von Frau Geweke, ob Schüsselbuden tatsächlich überbaut werde (S. 4; Pkt. 4.3; Satz 2), teilt Herr Senator Boden mit, das Einziehungsverfahren erfolge hier zur Flurstückbegradigung um die Bebauung straßenparallel, etwa in Fortsetzung der Flucht des P&C-Gebäudes, zu ermöglichen. Die Straße Schüsselbuden werde nicht überbaut, lediglich die Plangebietsgrenze reiche bis zur Straßenmitte.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) - aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliches Ziel ist die Verbesserung des städtebaulichen und gestalterischen Erscheinungsbildes des ehemaligen Stadt­hausgrundstückes in der Lübecker Altstadt. Es sollen die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für einen Hotelneubau geschaffen werden.

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig in geänderter Fassung.