Vorlage - VO/2013/00319  

Betreff: Bebauungsplan 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) -
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
18.03.2013 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2013-02-14_Übersichtsplan_01-07-00
2013-02-26_Begründung_Aufstellungsbeschuss_01-07-00

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Beschlussvorschlag

1.              Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) - aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliches Ziel ist die Verbesserung des städtebaulichen und gestalterischen Erscheinungsbildes des ehemaligen Stadt­hausgrundstückes in der Lübecker Altstadt. Es sollen die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für einen Hotelneubau geschaffen werden.

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucher­schutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.370 Feuerwehr

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Überwiegend zustimmend, die Anregungen der Bereiche werden im weiteren Verfahren behandelt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch einen Bebauungsplan für einen Hotelneubau nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Begründung Pkt. 5)

 

Siehe Anlage 2

Begründung

Siehe Anlage 2

 

 

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Anlagen

1.              Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2.              Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 2013-02-14_Übersichtsplan_01-07-00 (570 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2013-02-26_Begründung_Aufstellungsbeschuss_01-07-00 (26 KB)