Auszug - Genehmigung der Planungsarbeiten zum Abbruch und Neubau der Straßenbrücke Reecke  

70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013)
TOP: Ö 5.18
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00346 Genehmigung der Planungsarbeiten zum Abbruch und Neubau der Straßenbrücke Reecke
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Bürgerschaft nimmt den als Anlage (3) beigefügten Bericht zu den in der Bürgerschaftssitzung am 31.1.2013 – TOP 5.13.3 – gestellten Fragen zur Kenntnis.

2.1              Die Bürgerschaft stimmt dem Beginn der Planungsarbeiten zum Neubau der Straßenbrücke Reecke als 1-spurige Straßenbrücke zu.

2.2              Die Bürgerschaft nimmt die Entscheidung des Bürgermeisters vom 20.02.2013 zur außerplanmäßigen Bewilligung der Planungsmittel in Höhe von 100 T€ (Anlage 4) zur Kenntnis.

3.              Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die laufenden Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein und den beteiligten Umlandkommunen mit dem Ziel einer Beteiligung an den Kosten des Brückenneubaus mit allem Nachdruck fortzusetzen.

4.              Die Bürgerschaft ermächtigt den Bürgermeister,

4 a              die Herstellung der erforderliche haushaltsmäßige Ordnung der Baukosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse zu Beschlussvorschlag 3 und

4 b              den Ausschreibungsbeginn nach Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung im Rahmen der geltenden Regelungen durch Eilentscheidungen zu regeln.

5.              Die Bürgerschaft nimmt die Petitionen (Anlagen 5 – 8) zur Kenntnis, die mit der Beschlussfassung zu den Beschlussvorschlägen 1 – 4 erledigt sind.


 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.