Auszug - 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg - Satzungsbeschluss -  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013
TOP: Ö 10.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00243 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

 

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.
  3. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ja-Stimmen:              58