Auszug - CDU - Bewegliche Ferientage in Lübeck
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zu prüfen. Die beweglichen Ferientage werden für alle städtischen Schulen in Lübeck einheitlich in Absprache mit den Schulen für das jeweilige Schuljahr festgelegt.
Dieser TO-Punkt konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beraten werden.