Auszug - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben - hier: Neubau eines B&B-Hotels an der Konrad-Adenauer-Straße
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Für den beantragten Neubau eines Hotels auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2012, eingegangen am 06.11.2012) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 03.02.00 Fackenburger Allee/Stadtgraben beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gem. Beschlussvorschlag.