Vorlage - VO/2013/00254
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Beschlussvorschlag
Für den beantragten Neubau eines Hotels auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2012, eingegangen am 06.11.2012) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 03.02.00 Fackenburger Allee/Stadtgraben beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Der bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligte Bereich Bauordnung wurde über die vorgesehene Zulassung einer Ausnahme informiert. Zustimmend, es wurden keine Bedenken vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig nach BauGB |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
siehe Anlage
Anlagen
03-02-00 TB I Begründung zur Ausnahme von der Veränderungssperre
Lageplan des beantragten Vorhabens
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 03-02-00 TB I Begründung zur Ausnahme von der Veränderungsperre (7 KB) | ||
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2 | öffentlich | Lageplan des beantragten Bauvorhabens (584 KB) |