Auszug - Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013
TOP: Ö 10.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2012/00041 Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Krause und BM Misch

Es sprechen BM Krause und BM Misch. BM P. Reinhardt weist darauf hin, dass BM Krause befangen ist und beantragt Unterbrechung für den Ältestenrat.

 

Die Sitzung wird von 21:02 bis 21:10 unterbrochen.

 

Erneut spricht BM Krause.

Beschluss:

Beschluss:

  1. Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
     
  2. Die bisherigen Regelungen zu „Sport gegen Gewalt“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),

„Erstattung von Straßenreinigungsgebühren“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und

„Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen“ (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.

Die Bestimmungen zur „Sportlerehrung“ sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              52

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:              0