Auszug - - Gebührensatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck - Benutzungssatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck  

26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 11.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 15:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2012/00013 - Gebührensatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
- Benutzungssatzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.416 - Stadtbibliothek Bearbeiter/-in: Hatscher, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hatscher stellt die neue Gebührensatzung und die Benutzungssatzung der Stadtbibliothek vor

 

Herr Hatscher stellt die neue Gebührensatzung und die Benutzungssatzung der Stadtbibliothek vor. Er berichtet, dass die Ausleihe für Kinder und Jugendliche und für Lübeck-Pass Inhaber weiterhin kostenfrei ist.

 

AM Herr Schomann kritisiert die zu große Erhöhung von 20 Euro auf 24 Euro und vergleicht die Stadtbibliothek mit anderen Städten beispielsweise mit Kiel.

 

Frau Senatorin Borns weist auf die bereits getroffenen Beschlüsse der Bürgerschaft zur Gebührenerhöhung der Stadtbibliothek im Rahmen der Konsolidierungsliste hin und auf die Empfehlungen des Landesrechnungshofes.

 

AM Herr Gaulin erklärt die historisch gewachsenen Unterschiede im Bibliotheksangebot der Städte Kiel und Lübeck. Anders als in Lübeck sei in Kiel die wissenschaftliche Bibliothek vom Land finanziert und Bestandteil des Universitätsangebots.

 

Weitere Fragen zur Gebührenerhöhung, zum Mahnverfahren und zu den Ausleihbeschränkungen werden von Herrn Hatscher beantwortet.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Sünnenwold schlägt vor, die Gebührensatzung regelmäßiger zu überarbeiten, damit die Gebührenerhöhungen moderat bleiben.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Sünnenwold lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei einer Enthaltung dem Antrag zuzustimmen

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei einer Enthaltung dem Antrag zuzustimmen.