Auszug - Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a Aufenthaltgesetz  

Sitzung des Ausschusses für Soziales Nr. 36/2008-2013
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2012/00039 Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a Aufenthaltgesetz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane - alt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 30

Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 30.08.2012, TOP 8.1 -

Drs.-Nr.  983 – Antrag Fraktion BÜ 90/Die Grünen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen wurde und weiter, dass der Fachbereich 3 folgende Anmerkung an das BdB gerichtet hätte:

 

Der Antrag der GRÜNEN zur Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104 a Aufenthaltgesetz ist eher eine "Resolution" als ein Antrag  an die Verwaltung. Für Ausländerangelegenheiten ist der FB 3 zuständig. Deshalb der Vorschlag, den Auftrag an den FB 3 zu überweisen;  ein entsprechendes Schreiben an das Innenministerium Schleswig-Holstein liegt schon im Entwurf vor; es fehlt nur noch die Legitimation zum Handeln.

 

Das Büro der Bürgerschaft teilte hierzu mit, dass der Antrag von der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales abschließend überwiesen wurde und es daran im Nachgang nichts zu ändern gäbe Eine Änderung der Zuständigkeit sei nicht gegeben und vom FB 3 auch zunächst nichts zu veranlassen. Der Ausschuss für Soziales hätte die Möglichkeit, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen, seine Nichtzuständigkeit festzustellen oder aber eine Empfehlung an die Verwaltung auszusprechen oder gar einen Beschluss hierzu zu fassen. Das Beratungsergebnis sei erst einmal abzuwarten.

 

Herr Drozella bittet um punktweise Abstimmung des Antrages.

 

Herr Klinkel erläutert den Antrag der Fraktion BÜ 90/Die Grünen.

 

Der Vorsitzende erklärt, wenn der Ausschuss Nichtzuständigkeit beschließen würde, sei

der Antrag „tot“. Sein Vorschlag und seine Bitte wäre es, den Antrag zu beraten und ihm zuzustimmen, mit der Bitte an den Fachbereich 3, das entworfene Schreiben an das Innenministerium zu senden und das Schreiben im Ausschuss vorzustellen.

 

Herr Drozella spricht zum Punkt 5. des Antrages und bittet, diesen bei der Abstimmung auszuschließen.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr punktweise über den Antrag abstimmen.

 

Weiterhin lässt der Vorsitzende über den Vorschlag abstimmen, den Fachbereich 3 zu bitten, das in der Stellungnahme erwähnte Schreiben an das Innenninisterium weiterzuleiten und dem Ausschuss für Soziales eine Abschrift zukommen zu lassen.

                                                                                   

Der Ausschuss erklärt sich mit dem Vorschlag

einstimmig einverstanden

             

Beschluss:

Beschluss:

 

1.      Die Bürgerschaft der Stadt Lübeck spricht sich für die Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) aus.

 

2.      Die Bürgerschaft der Stadt bittet zu beachten, dass die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung so gestaltet werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen.

 

3.      Die Bürgerschaft der Stadt Lübeck fordert eine gesetzliche Härtefallregelung für ältere, kranke, traumatisierte und arbeitsunfähige Menschen, die die Anforderungen der Lebensunterhaltssicherung auf absehbare Zeit nicht erfüllen können.

 

4.      Angesichts der Tatsache, dass trotz Bleiberechtsregelung erneut ca. 53000 Menschen bereits seit mehr als sechs Jahren lediglich geduldet unter uns leben, appelliert die Bürgerschaft der Stadt Lübeck an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag SH, sich für eine qualifizierte und vor allem stichtagsfreie gesetzliche Altfallregelung einzusetzen.

 

5.      Langjährig Geduldete mit dem Vorwurf der Identitätstäuschung und Nicht-Geduldete (Untergetauchte) sollen in eine künftige Lösung einbezogen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: Punktweise Abstimmung

 

Zu Punkt 1 – 4:

Ja-Stimmen:11             

Enthaltungen:4

 

Zu Punkt 5:

Ja-Stimmen:9             

Nein-Stimmen:5             

Enthaltungen:1

 

 

Der Antrag ist damit angenommen