Tagesordnung - Sitzung des 23. Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: Sitzung des 23. Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 12.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2025
SI/2025/868  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 3.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.3     Mitteilungen der Direktion    
Ö 3.3.1     AKW Bauschutt    
Ö 3.3.2     Aktuelle Baumaßnahmen    
Ö 3.3.3     Risikoinventur    
Ö 3.3.4     Stand Personalrat    
Ö 3.3.5     Winterdiensteinsätze    
Ö 3.3.6     Elektrolyseur    
Ö 3.3.7     Wertstofftonne    
Ö 3.3.8     Ankündigung Sauberes Lübeck 07.03.2026    
Ö 3.3.9     Tauschcontainer    
Ö 3.3.10     Green Kayak    
Ö 3.3.11     Bibliothek der Dinge    
Ö 3.3.12     Repair Cafés Auftakt    
Ö 3.3.13     AT zu AM Volker Koß (GAL): Straßenreinigung Innenstadt, An der Mauer
VO/2026/14905-01  
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1     Fraktion Linke & GAL: Regelung zu Wurfmaterial bei Straßenumzügen, wie z.B. Lübecker Volksfest (Überwiesen in den Werkausschuss/EBL mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
Enthält Anlagen
VO/2025/14622  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1     Dringlichkeitsantrag des AM Silke Wolff (FDP) zur Ausnahmegenehmigung des Einsatzes von Streusalz für Privatpersonen
VO/2026/14900  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert bei Extremsituationen von Glättebildung (Eisregen sowie überfrierender Nässe) und gefährlichen Stellen den Streusalzeinsatz von Privatpersonen als Ausnahme vom Streusalzverbot zu erlauben. Dazu soll die Straßenreinigungssatzung wie folgt geändert und §5 (2) 4. um folgenden Absatz ergänzt werden:

 

Die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Streusalz ist nur als Ausnahme erlaubt:

a) Bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen.

b) An besonders gefährlichen Stellen, wie Fußngerüberwegen, Treppen, Rampen sowie auf Abschnitten mit starkem Gefälle.

 

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden."

 

Eine solche Ausnahmegenehmigung ist unverzüglich in den Medien zu verbreiten. Gleichzeitig soll auf die Möglichkeit des wirkungsvollen Einsatzes von anderen auftauenden und abstumpfenden Mitteln sowie die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht informiert werden.
 


 

Ö 8     Verschiedenes    
Ö 9     Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2025      
N 11     Anträge der Fraktionen      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 12.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.3     Mitteilungen der Direktion      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Hier: Ausschreibung für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage aus dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck      
N 14.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR gemäß § 10 Abs. 3b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Hier: Vergabe von Bauleistungen für die Erweiterung einer Bürocontaineranlage am Standort Malmöstraße 22      
N 14.3     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Ausschreibung mehrerer Einzelgewerke für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes der Schlammentwässerung in der Posener Straße (Zentralklärwerk).      
N 14.4     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR gemäß gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Vergabe von Bauleistungen für eine Interimslösung der Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) am Standort Malmöstraße 22      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse