Vorlage - VO/2026/14900  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des AM Silke Wolff (FDP) zur Ausnahmegenehmigung des Einsatzes von Streusalz für Privatpersonen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
12.02.2026 
Sitzung des 23. Werkausschusses EBL      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert bei Extremsituationen von Glättebildung (Eisregen sowie überfrierender Nässe) und gefährlichen Stellen den Streusalzeinsatz von Privatpersonen als Ausnahme vom Streusalzverbot zu erlauben. Dazu soll die Straßenreinigungssatzung wie folgt geändert und §5 (2) 4. um folgenden Absatz ergänzt werden:

 

Die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Streusalz ist nur als Ausnahme erlaubt:

a) Bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen.

b) An besonders gefährlichen Stellen, wie Fußngerüberwegen, Treppen, Rampen sowie auf Abschnitten mit starkem Gefälle.

 

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden."

 

Eine solche Ausnahmegenehmigung ist unverzüglich in den Medien zu verbreiten. Gleichzeitig soll auf die Möglichkeit des wirkungsvollen Einsatzes von anderen auftauenden und abstumpfenden Mitteln sowie die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht informiert werden.
 


 


Begründung

In Städten/Kommunen wie z.B. Kiel, Bad Oldesloe und Bargteheide gibt es diese Ausnahmegenehmigung bereits
 


Anlagen