Tagesordnung - 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales  

Bezeichnung: 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Mi, 15.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift öffentlich 16.9.2025 AfS
VO 14610 hier Ergänzung zu VO 14306

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2025
SI/2025/779  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelles aus dem Bereich Soziale Sicherung    
Ö 3.2  
Antwort zur Anfrage von Dr. Axel Flasbarth zum Sachstand Heiligen-Geist-Hospital (HGH)
Enthält Anlagen
VO/2024/13498-01  
Ö 3.3  
Anfrage AM Andreas Müller zu Wohnungsmarkt der Hansestadt Lübeck
VO/2025/14600  
Ö 3.4  
Anfrage AM Andreas Müller, Fehlende Kapazitäten im Frauenhaus in der Hartengrube
VO/2025/14624  
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushalt 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14306  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                    Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                           Anlage 8
werden beschlossen und der rgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
rderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag r max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

   
    18.09.2025 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

         dem Vorbericht  

Anlage 1

         je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

         dem Stellenplan sowie

Anlage 3

         dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 4_TOP 5.2_Fraktionsinfos_Haushalt2026 (1230 KB)    
   
    23.09.2025 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   
   
    02.10.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

6

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten Beschluss (Änderungsantrag unter TOP 6.1.2) zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2026 JHA (849 KB)    
   
    06.10.2025 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Fraktionsinfos Haushalt 2026 (1230 KB)    
   
    07.10.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt mehrheitlich

die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft ohne Votum.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_5.3_Fraktionsinfos_Haushalt 2026 (1230 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP_5.3_Beantwortung der eingereichten Fragen zum Haushalt (351 KB)    
   
    13.10.2025 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1_Fraktionsinfos_Haushalt 2026_AKD am 13.10.2025 (1131 KB)    
   
    13.10.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt mehrheitlich, die Vorlage

ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 - Fraktionsinfos Haushalt 2026 (1230 KB)    
   
    14.10.2025 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussempfehlung:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2026 (3786 KB)    
   
    15.10.2025 - Ausschuss für Soziales
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Ausschuss beschließt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
 

   
    06.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL: Aufnahme von besonders schutzbedürftigen und traumatisierten Kindern aus Gaza und Israel (Überwiesen in den Ausschuss für Soziales (federf.) und den Jugendhilfeausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2025/14574  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2025      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift öffentlich 16.9.2025 AfS (550 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich VO 14610 hier Ergänzung zu VO 14306 (95 KB)