Tagesordnung - 31. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 31. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 05.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025
SI/2025/831  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025
SI/2025/832  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/14144  
Ö 3.1.1  
Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2025/13975-01  
Ö 3.2  
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
Enthält Anlagen
VO/2025/13939  
Ö 3.3  
Wegeeinziehung von öffentlichen Straßenflächen gemäß § 8 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein (StrWG): hier: Einziehung eines Abschnitts der Straße "Borndiek" (Abzweig des östlichen Endes der Straße Borndiek)
Enthält Anlagen
VO/2025/14124  
Ö 3.4  
Vergabeentscheidung zu Beratungsleistung - externes Projektmanagement für Interreg-Förderprojekt Flip-EC
Enthält Anlagen
VO/2025/14166  
Ö 3.5  
Konzept zur Ansiedlung großflächiger Solar-Freiflächenanlagen
Enthält Anlagen
VO/2025/14134  
Ö 3.6  
Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2025/14059  
Ö 4  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2023/11895  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht Raumplanung IV
Enthält Anlagen
VO/2025/14014  
Ö 5.2  
Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung
Enthält Anlagen
VO/2025/14016  
Ö 5.3  
Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2025/14121  
Ö 5.4  
AT zu VO/2024/13678 Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2024/13678-03  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antworten auf Anfragen zu der Hubbrücke aus dem Bauausschuss (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2024/13497  
Ö 6.1.2  
Antwort zum Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
2025/13975-01-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Antrag des AM Dan Teschner (FDP) im Bauausschuss am 17.03.2025 zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zur VO/2025/13975.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

 

  1. In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

 

  1. §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

 

  1. Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

 


 

   
    05.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Antrag des AM Dan Teschner (FDP) im Bauausschuss am 17.03.2025 zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zur VO/2025/13975.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

 

  1. In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

 

  1. §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

 

  1. Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

 

 

Antwort:

 

Frage 1: Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

Die Verknüpfung der Satzungsdauer im Abgleich mit Neubauerstellungen gemäß Wohnungsmarktberichtes ist nicht zulässig. Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz gibt gemäß § 10 vor, dass die Satzung auf fünf Jahre zu befristen ist. Es ist weder eine Verkürzung noch eine Verlängerung der Geltungsdauer möglich. Eine Kopplung der Laufzeit an andere Grundlagen ist damit nicht möglich.

Für den Fall dass die Voraussetzungen für die Satzung nicht mehr vorliegen, z. B. wenn in einer neuen Landesverordnung der HL kein angespannter Wohnungsmarkt mehr attestiert werden würde, wäre die Zweckentfremdungssatzung vorzeitig aufzuheben.

Auch ist im Hinblick auf die Ziele des Wohnungsmarktberichtes aufgrund der aktuellen Zurückhaltung in der Bauwirtschaft nicht davon auszugehen, dass sich aufgrund des möglichen Neubaus der Wohnungsmarkt in den nächsten fünf Jahren entspannt.

 

 

Frage 2: Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

Eine Ausweitung auf sechs Monate für die Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung ist nicht möglich. § 10 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes gibt den Kommunen vor, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum anzunehmen ist, wenn der Wohnraum mehr als zwölf Wochen (84 Tage) im Jahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.

Anliegen der Regelung ist, dass die Funktion der Wohnung als bewohnte (Haupt-)Wohnung gewährleistet und lediglich bei Abwesenheit des Bewohners, z. B. während eines Urlaubs, eine vorübergehende Vermietung im Zeitraum der Abwesenheit zulässig ist.

 

 

Frage 3: In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

Korrekt ist auf § 14 SHWoSchG zu verweisen. Die korrigierte Satzung liegt zur Beschlussfassung vor (Austauschvorlage).

 

 

Frage 4: §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

Die Satzung wurde an dieser Stelle korrigiert (vgl. Austauschvorlage). Nach dem Inkrafttreten am Tag nach Ihrer Bekanntmachung tritt sie nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.

 

 

Frage 5: Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

Eine Änderung der Satzung dahingehend, dass selbstgenutztes Wohneigentum von der Zweckentfremdungssatzung ausgenommen ist, ist nicht zulässig.

Eine Beschränkung auf bestimmte Eigentümergruppen würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, dem Ziel des Gesetzes zum Erhalt des Wohnraums widersprechen und ist daher rechtlich nicht herzuleiten.

Wenn der Selbstnutzer seine Wohnung als Ferienwohnung vermietet, ist er kein Selbstnutzer mehr – der Ausschluss wäre ein Widerspruch in sich.

Der ehemalige Selbstnutzer würde eine neue Wohnung auf dem angespannten Wohnungsmarkt belegen, weil die selbstgenutzte Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6.1.3  
Antwort zur Anfrage des AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU) zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate
2025/13975-02-01  
Ö 6.1.4  
Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Geschwindigkeitsmessung Dornbreite    
Ö 6.1.5  
Anfrage des AM Mauritz (CDU): Beschilderung Vorderreihe    
Ö 6.1.6  
Anfrage von AM Lamaack (Unabhängige VoltPartei): Fahrradabstellplatz Travemünde    
Ö 6.1.7  
Anfrage des AM Jahn (UVP): Absperrung der Promenade am Lotsenturm    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Sascha Peukert (B90/ Die Grünen): Bessere Ausschilderung zur Stadtgrabenbrücke für Radfahrende    
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Jan Ingwersen (CDU): Beschilderung Vorderreihe Travemünde    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Fortführung der Maßnahme "Beschaffung von Soft- und Hardware für den Aufbau eines digitalen Anlagenmanagements und die Beauftragung der Lieferung und Einführung einer Instandhaltungssoftware einschließlich des zugehörigen Wartungsvertrages für die Lübecker Hafenbahn" und Erweiterung des Leistungsumfanges durch das notwendige Cloud-Hosting für die Instandhaltungssoftware      
N 12     Berichte      
N 12.1     Energiemanagement im GMHL Statusbericht und Empfehlung zum Antrag VO/2023/11895 Übernahme bauliche Anforderungen EWKG      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Sachstand zur Wiederherstellung in den vorherigen Stand und Montage von Spiegeln      
N 13.2.2     Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Sperrung Straße Heiweg      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse