| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025 |
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SI/2025/831 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025 |
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SI/2025/832 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/14144 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/13975-01 |
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| Ö 3.2 |
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Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung |
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VO/2025/13939 |
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| Ö 3.3 |
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Wegeeinziehung von öffentlichen Straßenflächen gemäß § 8 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein (StrWG):
hier: Einziehung eines Abschnitts der Straße "Borndiek" (Abzweig des östlichen Endes der Straße Borndiek)
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VO/2025/14124 |
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| Ö 3.4 |
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Vergabeentscheidung zu Beratungsleistung - externes Projektmanagement für Interreg-Förderprojekt Flip-EC |
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VO/2025/14166 |
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| Ö 3.5 |
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Konzept zur Ansiedlung großflächiger Solar-Freiflächenanlagen |
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VO/2025/14134 |
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| Ö 3.6 |
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Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken (Unterlagen werden nachgereicht) |
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VO/2025/14059 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2023/11895 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
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23.02.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.8 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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20.03.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.04.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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04.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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18.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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05.05.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Antrag: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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19.05.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - geändert beschlossen |
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Antrag: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen. 1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung §7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden. 2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3),(5),(6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen. Für die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden. Für Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des TOP 4.1.1 geänderten Antrags zu beschließen.
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26.06.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss (in der geänderten Fassung): 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden. Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden. 1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung §7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden. 2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3), (5), (6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen. Für die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden. Für Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen. 3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Bauausschusses | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 5.2 |
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Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung |
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VO/2025/14016 |
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| Ö 5.3 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde |
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VO/2025/14121 |
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| Ö 5.4 |
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AT zu VO/2024/13678 Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck (Unterlagen werden nachgereicht) |
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VO/2024/13678-03 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antworten auf Anfragen zu der Hubbrücke aus dem Bauausschuss (Unterlagen werden nachgereicht) |
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VO/2024/13497 |
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| Ö 6.1.2 |
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Antwort zum Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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2025/13975-01-01 |
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| Ö 6.1.3 |
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Antwort zur Anfrage des AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU) zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate |
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2025/13975-02-01 |
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| Ö 6.1.4 |
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Anfrage des AM Blankenburg (SPD & FW): Geschwindigkeitsmessung Dornbreite |
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| Ö 6.1.5 |
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Anfrage des AM Mauritz (CDU): Beschilderung Vorderreihe |
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| Ö 6.1.6 |
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Anfrage von AM Lamaack (Unabhängige VoltPartei): Fahrradabstellplatz Travemünde |
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| Ö 6.1.7 |
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Anfrage des AM Jahn (UVP): Absperrung der Promenade am Lotsenturm |
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| Ö 6.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Sascha Peukert (B90/ Die Grünen): Bessere Ausschilderung zur Stadtgrabenbrücke für Radfahrende |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Jan Ingwersen (CDU): Beschilderung Vorderreihe Travemünde |
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| Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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| Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.03.2025 |
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| N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Fortführung der Maßnahme "Beschaffung von Soft- und Hardware für den Aufbau eines digitalen Anlagenmanagements und die Beauftragung der Lieferung und Einführung einer Instandhaltungssoftware einschließlich des zugehörigen Wartungsvertrages für die Lübecker Hafenbahn" und Erweiterung des Leistungsumfanges durch das notwendige Cloud-Hosting für die Instandhaltungssoftware
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Energiemanagement im GMHL
Statusbericht und Empfehlung zum Antrag VO/2023/11895
Übernahme bauliche Anforderungen EWKG
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 13.2.1 |
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Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Sachstand zur Wiederherstellung in den vorherigen Stand und Montage von Spiegeln |
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| N 13.2.2 |
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Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Sperrung Straße Heiweg |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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| N 14 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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