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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2023 |
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SI/2023/407 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.06.2023 |
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SI/2023/405 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Sitzungstermine Kalenderjahr 2024 für den Jugendhilfeausschuss |
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VO/2023/12642 |
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| Ö 3.1.2 |
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Informationen zur Verzögerung der Öffnung einer Kita in St. Lorenz Nord |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.2.1 |
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Schule gegen / ohne Rassismus |
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| Ö 3.2.2 |
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Mitteilungen aus dem Bereich Ganztag
- Kurzmitteilung zum Stand der Betreuungsplätze / Warteliste
- Umfrage zur Elternzufriedenheit - stadtweite Erhebung
- Elternvertretung im schulischen Ganztag
- Neuausrichtung der schulischen Mittagsversorgung - Vorstellung der Ergebnisse des Expertenkreises |
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| Ö 3.2.3 |
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Übergang Kita & Schule |
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| Ö 3.2.4 |
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Mitteilung aus dem Sport |
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| Ö 3.3 |
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Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu Schulkindbetreuung |
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VO/2023/12585 |
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| Ö 3.3.2 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita |
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VO/2023/12714 |
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| Ö 3.3.3 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung" |
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VO/2023/12747 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert? |
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16.11.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 3.3.3 - zurückgestellt |
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Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
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16.11.2023 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 3.4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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07.12.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.6 - zurückgestellt |
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Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
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01.02.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank! 1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten? 2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz? 3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden. 4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen: 4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten? 4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
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| Ö 3.4 |
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Antworten |
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| Ö 3.4.1 |
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Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12587 und VO/2023/12585 |
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VO/2023/12707 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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mdl. Bericht: Vorstellung Beteiligungsprojekt - Schwerpunkt Schule |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Unabhängige-Volt-Partei, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Elternvertretung Ganztag an Schule / Betreute Grundschule (Überweisung in den Jugendhilfeausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12319 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Antrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort |
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VO/2023/12326 |
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| Ö 8 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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