| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2022 |
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SI/2022/070 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilung der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Jahresbericht Ringstedtenhof (Herr Beckmann-Roden und Cornelika Klaffke (Geschäftsführung Landwege e.V.) sind anwesend) |
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| Ö 3.2.2 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.3 |
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Änderung Taxitarif |
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| Ö 3.2.4 |
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Vorstellung Anna Vorländer, Büroleiterin Stadtwald |
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| Ö 3.2.5 |
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Verkauf von Eichen Submissions- und Freihandverkauf |
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| Ö 3.2.6 |
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Eichenfällung im Stadtwald |
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| Ö 3.2.7 |
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Vorstellung neuer Mitarbeiter Feuerwehr |
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| Ö 3.2.8 |
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Ergebnisse AG Feuerwehr |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zivilschutz in Lübeck |
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VO/2022/11037 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
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VO/2022/10980 |
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| Ö 4.2 |
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Lübeck sorgt vor: Hitzeaktionsplan (Stufe 1) und Hitzeportal für Lübeck |
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VO/2022/11040 |
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| Ö 4.3 |
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Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz |
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VO/2022/11023 |
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| Ö 4.4 |
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Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftssschutzgebiet "Travemünder Winkel" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/11039 |
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| Ö 4.5 |
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Änderung der Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Lauerhofer Feld" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10389 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11036 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die katastermäßige Aufteilung (Adressbildung) feststeht.
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10.05.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 –Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die katastermäßige Aufteilung (Adressbildung) feststeht.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.
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16.05.2022 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die katastermäßige Aufteilung (Adressbildung) feststeht.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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17.05.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 5.8 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die katastermäßige Aufteilung (Adressbildung) feststeht.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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19.05.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.9 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die katastermäßige Aufteilung (Adressbildung) feststeht.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
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| Ö 5.2 |
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128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -,
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss (Herr Gerdes und Herr Dr. Bruns, KWL, sind anwesend) |
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VO/2022/11042 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat (nächster Termin 21.06.2022) |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2022 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Sachstand Feuerwehr Gerätehaus Kronsforde |
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| N 12.2 |
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Antwort auf mdl. Anfrage AM Mauritz / Zahlungen an die KWL |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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