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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 2.1 |
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Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte Pkt. 11 - 15 können nach der Maßgabe einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Mitglieder des Werkausschusses nichtöffentlich beraten werden. |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2021 öffentl. Teil |
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SI/2021/004 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.1.1 |
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Stand der Anhörung nach § 29 Abs. 1 KrWG |
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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| Ö 4.2.1 |
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Ergebnisse Abfallanalyse |
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| Ö 4.2.2 |
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Zuwendungsbescheid neuer Gasspeicher |
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| Ö 4.2.3 |
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Winterdienst |
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| Ö 4.2.4 |
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Regenrückhaltebecken Roggenhorst |
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| Ö 4.2.5 |
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Stellungnahme zum Beschluss der Bürgerschaft zur Durchführung einer Einwohner:innenbefragung zur Einlagerung von freigemessenem Bauschutt |
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| Ö 4.2.6 |
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Diverses |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6 |
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Berichte |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7.1 |
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AT zu 'VO/2021/09658 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Deponie plus-Maßnahmen für Niemark' |
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VO/2021/09658-01 |
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| Ö 7.2 |
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FREIE WÄHLER & GAL AT zu VO/2021/09759: Nullwertmessungen |
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VO/2021/09759-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vorhaben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck. Antragstext: 1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Messplätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungsstrahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar. 2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert. 3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeister beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen. |
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25.02.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.29 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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11.03.2021 - Werkausschuss EBL |
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Ö 7.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vorhaben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck. Antragstext: 1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Messplätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungsstrahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar. 2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert. 3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeister beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | 1 | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vorhaben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck. Antragstext: 1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Messplätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungsstrahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar. 2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert. 3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeister beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 33 | Nein-Stimmen | 12 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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Antrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Maßnahmen gegen "wilden Müll" an Feldwegen |
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VO/2021/09704 |
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| Ö 8.1.1 |
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AM Dr. Burkhart Eymer (CDU) Ergänzungsantrag zu: Antrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Maßnahmen gegen "wilden Müll" an Feldwegen |
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VO/2021/09704-01 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2021 - nicht öffentl. Teil |
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| N 12 |
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Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| N 12.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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| N 12.2.1 |
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Regenrückhaltebecken Roggenhorst |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung
der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Beschaffung von einem Saugefahrzeug mit 26 to Gesamtgewicht für den Einsatz im Klärwerk und den Pumpstationen der EBL
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| N 13.2 |
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Vergabe von einem Rahmenvertrag zur Belieferung der Entsorgungsbetriebe Lübeck mit Fahrzeugreifen und damit ursächlich verbundenen Dienstleistungen |
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| N 13.3 |
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Vergabe eines Auftrags mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000 EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Auftrag zur Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA |
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| N 13.4 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Betonsanierung Beckenkrone NKB 1+2 Priwall |
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| N 13.5 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Konstruktive Maßnahmen Reduzierung MW-Abschlag ZKW |
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| N 13.6 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Erneuerung Rundräumer NKB 1 + 2 Priwall |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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