Tagesordnung - 25. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 25. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 2.1  
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte Pkt. 11 - 15 können nach der Maßgabe einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Mitglieder des Werkausschusses nichtöffentlich beraten werden.    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2021 öffentl. Teil
SI/2021/004  
Ö 4  
Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.1.1  
Stand der Anhörung nach § 29 Abs. 1 KrWG    
Ö 4.2     Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.2.1  
Ergebnisse Abfallanalyse    
Ö 4.2.2  
Zuwendungsbescheid neuer Gasspeicher    
Ö 4.2.3  
Winterdienst    
Ö 4.2.4  
Regenrückhaltebecken Roggenhorst    
Ö 4.2.5  
Stellungnahme zum Beschluss der Bürgerschaft zur Durchführung einer Einwohner:innenbefragung zur Einlagerung von freigemessenem Bauschutt    
Ö 4.2.6  
Diverses    
Ö 5  
Beschlussvorlagen    
Ö 6  
Berichte    
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
AT zu 'VO/2021/09658 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Deponie plus-Maßnahmen für Niemark'
VO/2021/09658-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) eine lokale Begleitgruppe im Rahmen des Deponie plus-Konzeptes ins Leben zu rufen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Einlagerung von freigemessenem AKW-Bauschutt auf der Deponie Niemark vorschlägt, deren Finanzierung durch den AKW-Betreiber sicherstellt und für Transparenz im Entscheidungs- und Einlagerungsprozess sorgt.

 

Die Begleitgruppe tagt öffentlich und sollte Vertreter*innen von Naturschutzbeirat, interessierte Anlieger*innen, Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Verwaltung und die abfallpolitischen Sprecher*innen der Bürgerschaftsfraktionen sowie ggf. weiteren Beteiligte beinhalten.

 

2.  Zwischen der Deponie Niemark und dem nächstgelegenen Wohngebiet sowie auf der Deponie Niemark selbst werden zur kontinuierlichen Messung von Umgebungsstrahlung Messpunkte eingerichtet. Dabei wird auf die Erfahrungen des Bundesamtes für Strahlenschutz hinsichtlich der Messgete und der Messabläufe zurückgegriffen, um möglichst vergleichbare Werte zu erhalten, die mit vorhandenen Messpunkten in Stockelsdorf und Blankensee verglichen werden können. Die Messungen beginnen so schnell wie möglich, um einen Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen. Die Daten werden über die Webseite der Hansestadt Lübeck allgemein zunglich gemacht. Die Kosten von 5.000-10.000 € je Get sind im Haushalt der Hansestadt Lübeck zu ordnen.


 

   
    25.02.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.17 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    11.03.2021 - Werkausschuss EBL
    Ö 7.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) eine lokale Begleitgruppe im Rahmen des Deponie plus-Konzeptes ins Leben zu rufen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Einlagerung von freigemessenem AKW-Bauschutt auf der Deponie Niemark vorschlägt, deren Finanzierung durch den AKW-Betreiber sicherstellt und für Transparenz im Entscheidungs- und Einlagerungsprozess sorgt.

 

Die Begleitgruppe tagt öffentlich und sollte Vertreter*innen von Naturschutzbeirat, interessierte Anlieger*innen, Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Verwaltung und die abfallpolitischen Sprecher*innen der Bürgerschaftsfraktionen sowie ggf. weiteren Beteiligte beinhalten.

 

2.  Zwischen der Deponie Niemark und dem chstgelegenen Wohngebiet sowie auf der Deponie Niemark selbst werden zur kontinuierlichen Messung von Umgebungsstrahlung Messpunkte eingerichtet. Dabei wird auf die Erfahrungen des Bundesamtes für Strahlenschutz hinsichtlich der Messgeräte und der Messabufe zurückgegriffen, um möglichst vergleichbare Werte zu erhalten, die mit vorhandenen Messpunkten in Stockelsdorf und Blankensee verglichen werden können. Die Messungen beginnen so schnell wie möglich, um einen Vorher-Nachher-Vergleich zu ermöglichen. Die Daten werden über die Webseite der Hansestadt Lübeck allgemein zugänglich gemacht. Die Kosten von 5.000-10.000 € je Gerät sind im Haushalt der Hansestadt Lübeck zu ordnen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 


 

Ö 7.2  
FREIE WÄHLER & GAL AT zu VO/2021/09759: Nullwertmessungen
VO/2021/09759-01  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Antrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Maßnahmen gegen "wilden Müll" an Feldwegen
VO/2021/09704  
Ö 8.1.1  
AM Dr. Burkhart Eymer (CDU) Ergänzungsantrag zu: Antrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Maßnahmen gegen "wilden Müll" an Feldwegen
VO/2021/09704-01  
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2021 - nicht öffentl. Teil      
N 12     Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.2     Mitteilungen der Werkleitung      
N 12.2.1     Regenrückhaltebecken Roggenhorst      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Beschaffung von einem Saugefahrzeug mit 26 to Gesamtgewicht für den Einsatz im Klärwerk und den Pumpstationen der EBL      
N 13.2     Vergabe von einem Rahmenvertrag zur Belieferung der Entsorgungsbetriebe Lübeck mit Fahrzeugreifen und damit ursächlich verbundenen Dienstleistungen      
N 13.3     Vergabe eines Auftrags mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000 EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA      
N 13.4     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Betonsanierung Beckenkrone NKB 1+2 Priwall      
N 13.5     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Konstruktive Maßnahmen Reduzierung MW-Abschlag ZKW      
N 13.6     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erneuerung Rundräumer NKB 1 + 2 Priwall      
N 14     Berichte      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse